PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623
Berlin, Deutschland, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft
gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss
und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit
den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem
Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu
machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die
Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6.
Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR
639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Berlin,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der
Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit
dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn
der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1
und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes
über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und
vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die
Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3
der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht
mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu
wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm
beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller
Ennepetal,
Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG.
Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund.
b) Herrn Bernd Haus
Ranstadt,
Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG
Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns.
Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate
inne.
c) Herrn Karsten Trippel
Großbottwar,
Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma
Verwaltungs GmbH.
Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften:
- Berlina AG für Anlagewerte, Berlin
- Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft,
Wuppertal
- Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin
d) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni
Aschau,
Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp Steel Europe AG,
Mitglied in der Akademie für Wissenschaften.
Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren
Aufsichtsratsmandate inne.
Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem
dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines
ausländischen Wirtschaftsunternehmens.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr
Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als
Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern
über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie
Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und
der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören
bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur
Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof.
Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
* * *
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der
Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss
der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00
Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per
Telefax zugegangen sein.
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288.
Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der
Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an
anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der
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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)
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