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DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und -2-

DJ DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der 
   Informationstechnologie 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH 
   ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 
 
 
   Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr, 
 
   im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 
   Berlin, Deutschland, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft 
           gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss 
           und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
           Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit 
           den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem 
           Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6. 
           Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 
           639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die 
 
 
             Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
             Zweigniederlassung Berlin, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der 
           Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit 
           dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn 
           der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1 
           und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes 
           über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
           (Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und 
           vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die 
           Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 
           der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht 
           mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu 
           wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm 
           beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
           vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den 
           Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller 
 
 
             Ennepetal, 
             Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG. 
             Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund. 
 
 
       b)    Herrn Bernd Haus 
 
 
             Ranstadt, 
             Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG 
             Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns. 
             Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate 
             inne. 
 
 
       c)    Herrn Karsten Trippel 
 
 
             Großbottwar, 
             Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma 
             Verwaltungs GmbH. 
             Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften: 
 
 
         -     Berlina AG für Anlagewerte, Berlin 
 
 
         -     Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, 
               Wuppertal 
 
 
         -     Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin 
 
 
 
       d)    Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni 
 
 
             Aschau, 
             Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der 
             ThyssenKrupp Steel Europe AG, 
             Mitglied in der Akademie für Wissenschaften. 
             Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren 
             Aufsichtsratsmandate inne. 
 
 
 
           Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem 
           dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines 
           ausländischen Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr 
           Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als 
           Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern 
           über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie 
           Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die 
           Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und 
           der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören 
           bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur 
           Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof. 
           Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
   * * * 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der 
   Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss 
   der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00 
   Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per 
   Telefax zugegangen sein. 
 
   PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der 
   Informationstechnologie 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288. 
 
   Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der 
   Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an 
   anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der 

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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung, übermittelt 
   werden. 
 
   Um den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung 
   von Vollmachten zu erleichtern, erhalten alle Aktionäre, die 
   spätestens zu Beginn des 22. April 2014 in das Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind, die Einberufung nebst Unterlagen zur 
   Anmeldung und Vollmachtserteilung (Anmeldebogen) und weiteren 
   Informationen von der Gesellschaft auf dem Postweg. Nähere 
   Erläuterungen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen, 
   die Ihnen zusammen mit dem Anmeldebogen übersandt werden. 
   Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
   http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. 
 
   Nach rechtzeitiger Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung 
   werden diesem oder dem von ihm ordnungsgemäß Bevollmächtigten 
   Eintrittskarten ausgestellt und übersandt. 
 
   Für das Recht zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung ist der zum Ablauf des 29. April 2014 im 
   Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und 
   Neueintragungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen 
   vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, das heißt in 
   der Zeit vom 30. April 2014 bis zum 6. Mai 2014, jeweils 
   einschließlich, aus arbeitstechnischen Gründen nicht statt. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer 
   Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären, eine andere durch den Aktionär bestimmte Person oder durch 
   einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die 
   Eintragung des Aktionärs im Aktienregister und die rechtzeitige 
   Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr etwaiger Widerruf und der Nachweis 
   der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. 
   Der Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform kann entweder am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden 
   oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder 
   elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der 
   Informationstechnologie 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288 
   E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de. 
 
   Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich nicht auf die Form von 
   Erteilung, Widerruf und Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Vereinigungen von Aktionären oder andere Vollmachtnehmer, die unter 
   die Bestimmung des § 135 AktG fallen. Für die Form einer Vollmacht, 
   die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem 
   anderen Vollmachtnehmer, der unter die Bestimmung des § 135 AktG 
   fällt, erteilt wird, können die zu Bevollmächtigenden abweichende 
   Regelungen vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall rechtzeitig mit dem betreffenden Institut, der 
   betreffenden Vereinigung oder der betreffenden Person über Form und 
   Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres 
   Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer 
   Vollmacht entweder an einen von dem Aktionär benannten Vertreter 
   seines Vertrauens oder an die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (siehe dazu nachfolgend) ein 
   Formular auf dem Anmeldebogen, welchen die Aktionäre, wie vorstehend 
   erläutert, auf dem Postweg erhalten. Darüber hinaus kann unter 
   http://www.psi.de/Hauptversammlung durch Eingabe im Internet eine 
   entsprechende Vollmacht erteilt werden. 
 
   Als Service für ihre Aktionäre bietet die Gesellschaft diesen an, sich 
   durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das 
   Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, 
   vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Weisungen können auf dem im Anmeldebogen enthaltenen 
   Vollmachtsformular sowie durch entsprechende Eingabe im Internet 
   erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, und werden sich ohne konkrete 
   und widerspruchsfreie Weisung in Abhängigkeit von dem 
   Abstimmungsverfahren bei der betreffenden Abstimmung der Stimme 
   enthalten bzw. an dieser nicht teilnehmen; dies gilt insbesondere für 
   etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge oder 
   Wahlvorschläge. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen 
   zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an. 
 
   Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem 
   Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären 
   übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet 
   unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. 
 
   Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten 
   Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die 
   Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf 
   hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich 
   vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch 
   auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch 
   noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten 
   Anmeldefrist, und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt 
   oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung 
   für die Zukunft widerrufen werden. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht 784.869 Stück Aktien) oder einen anteiligen 
   Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht 195.313 Stück 
   Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
   Samstag, den 5. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.psi.de/Hauptversammlung. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers im Rahmen der §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG unterbreiten. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft gemäß § 126 
   Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. gemäß § 127 Satz 1 AktG spätestens bis 
   Ostermontag, den 21. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
   finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.psi.de/Hauptversammlung. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr 
   verbundenen Unternehmen und auf die Lage des PSI-Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.psi.de/Hauptversammlung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   15.697.366 Aktien ausgegeben, von denen jede Aktie eine Stimme 
   gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
   15.697.366 Stimmrechte. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 44.343 Stück eigene Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Anzahl eigener Aktien kann 
   sich bis zum Tag der Hauptversammlung noch verändern. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 

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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

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