DJ DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623
Berlin, Deutschland, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft
gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss
und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit
den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem
Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu
machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die
Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6.
Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR
639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Berlin,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der
Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit
dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn
der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1
und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes
über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und
vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die
Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3
der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht
mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu
wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm
beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller
Ennepetal,
Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG.
Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund.
b) Herrn Bernd Haus
Ranstadt,
Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG
Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns.
Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate
inne.
c) Herrn Karsten Trippel
Großbottwar,
Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma
Verwaltungs GmbH.
Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften:
- Berlina AG für Anlagewerte, Berlin
- Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft,
Wuppertal
- Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin
d) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni
Aschau,
Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp Steel Europe AG,
Mitglied in der Akademie für Wissenschaften.
Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren
Aufsichtsratsmandate inne.
Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem
dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines
ausländischen Wirtschaftsunternehmens.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr
Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als
Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern
über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie
Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und
der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören
bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur
Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof.
Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
* * *
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der
Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss
der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00
Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per
Telefax zugegangen sein.
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der
Informationstechnologie
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288.
Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der
Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an
anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der
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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)
Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung, übermittelt werden. Um den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern, erhalten alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 22. April 2014 in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, die Einberufung nebst Unterlagen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung (Anmeldebogen) und weiteren Informationen von der Gesellschaft auf dem Postweg. Nähere Erläuterungen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen, die Ihnen zusammen mit dem Anmeldebogen übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. Nach rechtzeitiger Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung werden diesem oder dem von ihm ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt und übersandt. Für das Recht zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist der zum Ablauf des 29. April 2014 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, das heißt in der Zeit vom 30. April 2014 bis zum 6. Mai 2014, jeweils einschließlich, aus arbeitstechnischen Gründen nicht statt. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere durch den Aktionär bestimmte Person oder durch einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister und die rechtzeitige Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr etwaiger Widerruf und der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Der Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288 E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich nicht auf die Form von Erteilung, Widerruf und Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder andere Vollmachtnehmer, die unter die Bestimmung des § 135 AktG fallen. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen Vollmachtnehmer, der unter die Bestimmung des § 135 AktG fällt, erteilt wird, können die zu Bevollmächtigenden abweichende Regelungen vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem betreffenden Institut, der betreffenden Vereinigung oder der betreffenden Person über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht entweder an einen von dem Aktionär benannten Vertreter seines Vertrauens oder an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (siehe dazu nachfolgend) ein Formular auf dem Anmeldebogen, welchen die Aktionäre, wie vorstehend erläutert, auf dem Postweg erhalten. Darüber hinaus kann unter http://www.psi.de/Hauptversammlung durch Eingabe im Internet eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Als Service für ihre Aktionäre bietet die Gesellschaft diesen an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Weisungen können auf dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular sowie durch entsprechende Eingabe im Internet erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, und werden sich ohne konkrete und widerspruchsfreie Weisung in Abhängigkeit von dem Abstimmungsverfahren bei der betreffenden Abstimmung der Stimme enthalten bzw. an dieser nicht teilnehmen; dies gilt insbesondere für etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge oder Wahlvorschläge. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an. Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten Anmeldefrist, und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 784.869 Stück Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht 195.313 Stück Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, den 5. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers im Rahmen der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. gemäß § 127 Satz 1 AktG spätestens bis Ostermontag, den 21. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen und auf die Lage des PSI-Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 15.697.366 Aktien ausgegeben, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 15.697.366 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 44.343 Stück eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Anzahl eigener Aktien kann sich bis zum Tag der Hauptversammlung noch verändern. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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