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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2014 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
 
   44227 Dortmund 
 
   (ISIN DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710) 
 
 
   Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere 15. ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, den 13. 
   Mai 2014, um 10.00 Uhr im Casino Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
   44265 Dortmund, statt. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern 
           (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 
           4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen 
           Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems 
           im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 
           bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung 
           zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre 
           zugänglich gemacht. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 65.866.660,51 Euro eine 
           Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten und den 
           Restbetrag in Höhe von 61.029.938,51 Euro auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 327.697 
           Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
           Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,25 Euro je 
           dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
           abstimmen zu lassen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
           für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahrs 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben 
           nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 
           314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und 
           Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung) 
 
 
           Gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Anhang des 
           Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft 
           neben der Angabe der den Vorstandsmitgliedern für ihre 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche 
           Angaben im Hinblick auf die jedem einzelnen Vorstandsmitglied 
           gewährten Vergütungen erforderlich. Entsprechendes gilt nach 
           §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für 
           den Konzernanhang. 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 
           2010 hat unter Tagesordnungspunkt 12 gemäß §§ 286 Abs. 5 Satz 
           1, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB beschlossen, dass die 
           individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang 
           des Jahres- bzw. Konzernabschlusses bei der Gesellschaft für 
           die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 (einschließlich) unterbleiben 
           soll. 
 
 
           Diese Beschlussfassung soll in diesem Jahr erneuert werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a 
           Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in ihrer 
           jeweils anwendbaren Fassung) verlangten Angaben unterbleiben 
           in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 
           (einschließlich) aufzustellen sind. 
 
 
           Mit Wirksamwerden dieses Beschlusses wird der Beschluss der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2010 
           unter Tagesordnungspunkt 12 aufgehoben. 
 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 19.674.585 Euro und ist in 19.674.585 
   nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede 
   Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft derzeit 327.697 
   eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 
   71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. 
 
   TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse 
   übermitteln: 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012 86045 
   E-Mail: wp-hv@db-is.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz 
   hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den Beginn des 
   22. April 2014 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der 
   Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2014 unter der 
   genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

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