Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
44227 Dortmund
(ISIN DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710)
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere 15. ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, den 13.
Mai 2014, um 10.00 Uhr im Casino Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200,
44265 Dortmund, statt.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern
(jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs.
4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen
Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5
bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre
zugänglich gemacht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos
Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 65.866.660,51 Euro eine
Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten und den
Restbetrag in Höhe von 61.029.938,51 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 327.697
Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die
Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,25 Euro je
dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
abstimmen zu lassen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des
Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts
für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2014 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben
nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1,
314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und
Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)
Gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Anhang des
Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft
neben der Angabe der den Vorstandsmitgliedern für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche
Angaben im Hinblick auf die jedem einzelnen Vorstandsmitglied
gewährten Vergütungen erforderlich. Entsprechendes gilt nach
§§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für
den Konzernanhang.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai
2010 hat unter Tagesordnungspunkt 12 gemäß §§ 286 Abs. 5 Satz
1, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB beschlossen, dass die
individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang
des Jahres- bzw. Konzernabschlusses bei der Gesellschaft für
die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 (einschließlich) unterbleiben
soll.
Diese Beschlussfassung soll in diesem Jahr erneuert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen:
Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a
Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in ihrer
jeweils anwendbaren Fassung) verlangten Angaben unterbleiben
in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
(einschließlich) aufzustellen sind.
Mit Wirksamwerden dieses Beschlusses wird der Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2010
unter Tagesordnungspunkt 12 aufgehoben.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 19.674.585 Euro und ist in 19.674.585
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft derzeit 327.697
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß §
71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse
übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012 86045
E-Mail: wp-hv@db-is.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz
hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den Beginn des
22. April 2014 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2014 unter der
genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit
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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)
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