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DGAP-HV: ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2014 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ZEAG Energie AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ZEAG Energie AG 
 
   Heilbronn 
 
   ISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600) 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   125. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Dienstag, den 13. Mai 2014 
 
   um 10:30 Uhr 
 
   in das 
 
   Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie' 
   Theodor-Heuss-Saal 
   Allee 28 
   74072 Heilbronn 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils 
           zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der 
           ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG 
           am 17. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
           diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht 
           erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung2014 zugänglich. 
           Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und dort näher erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 11.554.143,99 EUR wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 
   2013 
 
   in Höhe von 3,00 EUR je dividendenberechtigter         11.334.000,00 
   Stückaktie                                                       EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                             220.143,99 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                           11.554.143,99 
                                                                    EUR 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 14. Mai 
           2014. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           der bestehenden Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie 
           AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH 
 
 
           Zwischen der ZEAG Energie AG als Organträger und der NHF 
           Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH, eine Gesellschaft mit 
           Sitz in Heilbronn und in der Rechtsform einer GmbH, als 
           Organgesellschaft bestehen folgende Unternehmensverträge: 
 
 
       a)    Ergebnisabführungsvertrag vom 5. März 2007 
 
 
       b)    Beherrschungsvertrag vom 18. Dezember 2008 
 
 
 
           Die ZEAG Energie AG hält an der NHF Netzgesellschaft 
           Heilbronn-Franken mbH 100 % der Geschäftsanteile. Die beiden 
           vorgenannten Unternehmensverträge sind Grundlage für eine 
           sogenannte ertragsteuerliche Organschaft zwischen der ZEAG 
           Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. 
 
 
           Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der 
           Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen 
           Reisekostengesetzes vom 20. Februar 2013 ist § 17 Satz 2 Nr. 2 
           des Körperschaftsteuergesetzes geändert worden. Für die 
           Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft ist künftig 
           erforderlich, dass Ergebnisabführungsverträge mit 
           Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH einen 
           dynamischen Verweis auf die Vorschriften des § 302 des 
           Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten. 
 
 
           Zur Anpassung an die Gesetzesänderung sowie zur 
           Vereinheitlichung der Vertragstexte sollen die beiden 
           vorgenannten Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie AG 
           und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH zur 
           Fortführung der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft 
           geändert werden. Die ZEAG Energie AG hat daher am 17. März 
           2014 mit der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH 
           Änderungsvereinbarungen abgeschlossen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Der Änderungsvereinbarung vom 17. März 2014 
             zwischen der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft 
             Heilbronn-Franken mbH mit Sitz in Heilbronn zur Änderung des 
             Ergebnisabführungsvertrags vom 5. März 2007 wird zugestimmt. 
 
 
       b)    Der Änderungsvereinbarung vom 17. März 2014 
             zwischen der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft 
             Heilbronn-Franken mbH mit Sitz in Heilbronn zur Änderung des 
             Beherrschungsvertrags vom 18. Dezember 2008 wird zugestimmt. 
 
 
 
           Die Änderungsvereinbarungen haben jeweils den folgenden 
           wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Regelung über die Verlustübernahme durch die 
             ZEAG Energie AG wird in Übereinstimmung mit den neuen 
             gesetzlichen Anforderungen durch einen dynamischen Verweis 
             auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils 
             gültigen Fassung ersetzt. 
 
 
       *     Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert. 
 
 
 
           Die beiden Änderungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer 
           Wirksamkeit neben der Zustimmung der Gesellschafterversammlung 
           der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH auch der 
           Zustimmung der Hauptversammlung der ZEAG Energie AG und der 
           Eintragung in das Handelsregister der NHF Netzgesellschaft 
           Heilbronn-Franken mbH. Die Gesellschafterversammlung der NHF 
           Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH hat den dargestellten 
           Änderungen der beiden vorgenannten Unternehmensverträge 
           bereits zugestimmt. 
 
 
           Die Änderungen der beiden vorgenannten Unternehmensverträge 
           werden jeweils in einem gemeinsamen Bericht des Vorstands der 
           ZEAG Energie AG und der Geschäftsführung der NHF 
           Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH gemäß den §§ 295 Abs. 1 
           Satz 2, 293a Abs. 1 AktG entsprechend näher erläutert und 
           begründet. 
 
 
           Diese Berichte, die beiden Änderungsvereinbarungen und die 
           ursprünglichen Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie 
           AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH, die 
           festgestellten Jahresabschlüsse und Lageberichte der NHF 
           Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH der letzten drei 
           Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse 
           und Lageberichte der ZEAG Energie AG der letzten drei 
           Geschäftsjahre sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung2014 
           zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind von 
           der ZEAG Energie AG insgesamt 3.778.000 Aktien ausgegeben. Die 
           Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Alle ausgegebenen 
           Aktien gewähren jeweils eine Stimme; die Anzahl der 
           Stimmrechte beträgt demnach 3.778.000. Die Gesamtzahl der 
           teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.778.000. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 

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March 26, 2014 10:17 ET (14:17 GMT)

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