ZEAG Energie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ZEAG Energie AG
Heilbronn
ISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600)
Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
125. ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 13. Mai 2014
um 10:30 Uhr
in das
Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie'
Theodor-Heuss-Saal
Allee 28
74072 Heilbronn
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils
zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der
ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG
am 17. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht
erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung2014 zugänglich.
Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und dort näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 11.554.143,99 EUR wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr
2013
in Höhe von 3,00 EUR je dividendenberechtigter 11.334.000,00
Stückaktie EUR
Vortrag auf neue Rechnung 220.143,99 EUR
Bilanzgewinn 11.554.143,99
EUR
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 14. Mai
2014.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung
der bestehenden Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie
AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH
Zwischen der ZEAG Energie AG als Organträger und der NHF
Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH, eine Gesellschaft mit
Sitz in Heilbronn und in der Rechtsform einer GmbH, als
Organgesellschaft bestehen folgende Unternehmensverträge:
a) Ergebnisabführungsvertrag vom 5. März 2007
b) Beherrschungsvertrag vom 18. Dezember 2008
Die ZEAG Energie AG hält an der NHF Netzgesellschaft
Heilbronn-Franken mbH 100 % der Geschäftsanteile. Die beiden
vorgenannten Unternehmensverträge sind Grundlage für eine
sogenannte ertragsteuerliche Organschaft zwischen der ZEAG
Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH.
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen
Reisekostengesetzes vom 20. Februar 2013 ist § 17 Satz 2 Nr. 2
des Körperschaftsteuergesetzes geändert worden. Für die
Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft ist künftig
erforderlich, dass Ergebnisabführungsverträge mit
Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH einen
dynamischen Verweis auf die Vorschriften des § 302 des
Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten.
Zur Anpassung an die Gesetzesänderung sowie zur
Vereinheitlichung der Vertragstexte sollen die beiden
vorgenannten Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie AG
und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH zur
Fortführung der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
geändert werden. Die ZEAG Energie AG hat daher am 17. März
2014 mit der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH
Änderungsvereinbarungen abgeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Der Änderungsvereinbarung vom 17. März 2014
zwischen der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft
Heilbronn-Franken mbH mit Sitz in Heilbronn zur Änderung des
Ergebnisabführungsvertrags vom 5. März 2007 wird zugestimmt.
b) Der Änderungsvereinbarung vom 17. März 2014
zwischen der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft
Heilbronn-Franken mbH mit Sitz in Heilbronn zur Änderung des
Beherrschungsvertrags vom 18. Dezember 2008 wird zugestimmt.
Die Änderungsvereinbarungen haben jeweils den folgenden
wesentlichen Inhalt:
* Die Regelung über die Verlustübernahme durch die
ZEAG Energie AG wird in Übereinstimmung mit den neuen
gesetzlichen Anforderungen durch einen dynamischen Verweis
auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung ersetzt.
* Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert.
Die beiden Änderungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit neben der Zustimmung der Gesellschafterversammlung
der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH auch der
Zustimmung der Hauptversammlung der ZEAG Energie AG und der
Eintragung in das Handelsregister der NHF Netzgesellschaft
Heilbronn-Franken mbH. Die Gesellschafterversammlung der NHF
Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH hat den dargestellten
Änderungen der beiden vorgenannten Unternehmensverträge
bereits zugestimmt.
Die Änderungen der beiden vorgenannten Unternehmensverträge
werden jeweils in einem gemeinsamen Bericht des Vorstands der
ZEAG Energie AG und der Geschäftsführung der NHF
Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH gemäß den §§ 295 Abs. 1
Satz 2, 293a Abs. 1 AktG entsprechend näher erläutert und
begründet.
Diese Berichte, die beiden Änderungsvereinbarungen und die
ursprünglichen Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie
AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH, die
festgestellten Jahresabschlüsse und Lageberichte der NHF
Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH der letzten drei
Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse
und Lageberichte der ZEAG Energie AG der letzten drei
Geschäftsjahre sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung2014
zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind von
der ZEAG Energie AG insgesamt 3.778.000 Aktien ausgegeben. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Alle ausgegebenen
Aktien gewähren jeweils eine Stimme; die Anzahl der
Stimmrechte beträgt demnach 3.778.000. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.778.000.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
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March 26, 2014 10:17 ET (14:17 GMT)
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