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DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2014 in Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotels, Arabellastr. 5, 81925 München mi

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.03.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DATA MODUL Aktiengesellschaft 
   Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen 
 
   München 
 
   - ISIN: DE0005498901 - 
   - WKN: 549 890 - 
 
 
   ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Montag, den 12. Mai 2014, um 10:00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotels, 
   Arabellastr. 5, 
   81925 München 
 
   stattfindenden 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses der 
           DATA MODUL AG und des Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichtes für die DATA MODUL AG und den Konzern 
           einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den 
           übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des 
           internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf 
           den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
           Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 322, 
           80687 München, eingesehen werden. Außerdem sind sie im 
           Internet unter www.data-modul.com/hv veröffentlicht. Auf 
           Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift 
           dieser Unterlagen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.036.400,00 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
 
 
   Gewinnverteilung unter den Aktionären              EUR    2.036.400,00 
 
   (EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie) 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen              EUR            0,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                    EUR            0,00 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    2.036.400,00 
 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags 
           gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
           dividendenberechtigt sind. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 
           1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 
           DrittelbG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, davon ein 
           Arbeitnehmervertreter und zwei Vertreter der Anteilseigner. 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner nicht 
           an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer wurde am 11. März 
           2014 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. 
           Mai 2014 gewählt. 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2014 
           endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der 
           Anteilseigner, Frau Victoria Hecktor und Herrn Tony Tsoi Tong 
           Hoo. 
 
 
           Dem Aufsichtsrat liegt ein Vorschlag gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 
           Nr. 4 AktG von Aktionären, die zusammen mehr als 25 % der 
           Stimmrechte an der DATA MODUL AG halten, vor, den derzeitigen 
           Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Dipl.- Ing. 
           Peter Hecktor, der zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 12. Mai 2014 aus dem Vorstand der 
           Gesellschaft ausscheiden wird, als Vertreter der Anteilseigner 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich 
           diesem Vorschlag an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Dipl.-Ing. Peter Hecktor, wohnhaft in 
             München, 
             bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 
             2014 Vorstandsvorsitzender der DATA MODUL AG, 
 
 
             und 
 
 
       b)    Herrn Tony Tsoi Tong Hoo, wohnhaft in Hong Kong, 
             Vorstandsvorsitzender der Varitronix International Limited 
             und Mitglied des Vorstands der ReOrient Group Limited, beide 
             mit Sitz in Hong Kong 
 
 
 
           mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am 12. Mai 2014 bis zum Ende der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als 
           Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           zu wählen. 
 
 
           Herr Hecktor nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in anderen vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           wahr. 
 
 
           Herr Tsoi ist als unabhängiger Non-executive Director Mitglied 
           des Boards der Fairwood Holdings Limited, die an der Börse von 
           Hong Kong notiert ist. 
 
 
           Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr 
           Hecktor, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodexes soll der unmittelbare Wechsel eines Vorstandsmitglieds 
           in den Aufsichtsratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu 
           begründende Ausnahme sein. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, 
           dass die Wahl von Herrn Hecktor in den Vorsitz des 
           Aufsichtsrats im wohlverstandenen Unternehmensinteresse der 
           DATA MODUL AG liegt. Herr Hecktor hat als langjähriger 
           Vorstandsvorsitzender die Entwicklung der DATA MODUL AG zu 
           einem weltweit tätigen Hersteller und Anbieter von 
           Displaytechnik und Systemtechnik entscheidend geprägt und 
           maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Das 
           Unternehmen soll weiter bestmöglich von Herrn Hecktors 
           Expertise, seiner Erfahrung und seiner Reputation im Markt 
           profitieren. Als Aufsichtsratsvorsitzender nähme Herr Hecktor 
           nicht nur die Belange des Aufsichtsrates nach außen wahr, 
           sondern stünde dem Vorstand auch als erster Ansprechpartner 
           zur Verfügung. Die darin zum Ausdruck kommende Kontinuität 
           könnte die DATA MODUL AG zu ihrem Vorteil nutzen und weiterhin 
           nach außen vermitteln. 
 
 
     6.    Wahl eines Ersatzmitglieds des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft kann gemäß § 101 Abs. 3 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung 
           der Gesellschaft Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates 
           bestellen. 
 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, gleichzeitig mit den gemäß 
     vorstehendem TOP 5 zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern 
 
             Frau Dipl.-Volksw. Victoria Hecktor, wohnhaft in 
             München, 
             bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 
             2014 Aufsichtsratsvorsitzende der DATA MODUL AG, 
 
 
 
           zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats zu bestellen mit der 
           Maßgabe, dass Frau Hecktor Mitglied des Aufsichtsrates wird, 
           wenn eines der zwei vorstehend vorgeschlagenen und in der 
           Hauptversammlung am 12. Mai 2014 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheidet, und dass Frau Hecktor ihre Stellung 
           als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung 
           für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, 
           welches Frau Hecktor ersetzt hat, eine Neuwahl vorgenommen 
           hat. 
 
 
           Neben ihrem derzeitigen Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           der DATA MODUL AG nimmt Frau Hecktor keine weiteren Mandate in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 

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March 28, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

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