DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.03.2014 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DATA MODUL Aktiengesellschaft
Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
München
- ISIN: DE0005498901 -
- WKN: 549 890 -
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 12. Mai 2014, um 10:00 Uhr
im Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotels,
Arabellastr. 5,
81925 München
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses der
DATA MODUL AG und des Konzernabschlusses sowie des
Lageberichtes für die DATA MODUL AG und den Konzern
einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den
übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 322,
80687 München, eingesehen werden. Außerdem sind sie im
Internet unter www.data-modul.com/hv veröffentlicht. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift
dieser Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.036.400,00 wie folgt zu
verwenden:
Gewinnverteilung unter den Aktionären EUR 2.036.400,00
(EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie)
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 0,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Bilanzgewinn EUR 2.036.400,00
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz
1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
DrittelbG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, davon ein
Arbeitnehmervertreter und zwei Vertreter der Anteilseigner.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner nicht
an Wahlvorschläge gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer wurde am 11. März
2014 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.
Mai 2014 gewählt.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2014
endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner, Frau Victoria Hecktor und Herrn Tony Tsoi Tong
Hoo.
Dem Aufsichtsrat liegt ein Vorschlag gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1
Nr. 4 AktG von Aktionären, die zusammen mehr als 25 % der
Stimmrechte an der DATA MODUL AG halten, vor, den derzeitigen
Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Dipl.- Ing.
Peter Hecktor, der zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 12. Mai 2014 aus dem Vorstand der
Gesellschaft ausscheiden wird, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich
diesem Vorschlag an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dipl.-Ing. Peter Hecktor, wohnhaft in
München,
bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai
2014 Vorstandsvorsitzender der DATA MODUL AG,
und
b) Herrn Tony Tsoi Tong Hoo, wohnhaft in Hong Kong,
Vorstandsvorsitzender der Varitronix International Limited
und Mitglied des Vorstands der ReOrient Group Limited, beide
mit Sitz in Hong Kong
mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 12. Mai 2014 bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
zu wählen.
Herr Hecktor nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in anderen vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
wahr.
Herr Tsoi ist als unabhängiger Non-executive Director Mitglied
des Boards der Fairwood Holdings Limited, die an der Börse von
Hong Kong notiert ist.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr
Hecktor, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Gemäß Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance
Kodexes soll der unmittelbare Wechsel eines Vorstandsmitglieds
in den Aufsichtsratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu
begründende Ausnahme sein. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht,
dass die Wahl von Herrn Hecktor in den Vorsitz des
Aufsichtsrats im wohlverstandenen Unternehmensinteresse der
DATA MODUL AG liegt. Herr Hecktor hat als langjähriger
Vorstandsvorsitzender die Entwicklung der DATA MODUL AG zu
einem weltweit tätigen Hersteller und Anbieter von
Displaytechnik und Systemtechnik entscheidend geprägt und
maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Das
Unternehmen soll weiter bestmöglich von Herrn Hecktors
Expertise, seiner Erfahrung und seiner Reputation im Markt
profitieren. Als Aufsichtsratsvorsitzender nähme Herr Hecktor
nicht nur die Belange des Aufsichtsrates nach außen wahr,
sondern stünde dem Vorstand auch als erster Ansprechpartner
zur Verfügung. Die darin zum Ausdruck kommende Kontinuität
könnte die DATA MODUL AG zu ihrem Vorteil nutzen und weiterhin
nach außen vermitteln.
6. Wahl eines Ersatzmitglieds des Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung der Gesellschaft kann gemäß § 101 Abs. 3
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung
der Gesellschaft Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates
bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gleichzeitig mit den gemäß
vorstehendem TOP 5 zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern
Frau Dipl.-Volksw. Victoria Hecktor, wohnhaft in
München,
bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai
2014 Aufsichtsratsvorsitzende der DATA MODUL AG,
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats zu bestellen mit der
Maßgabe, dass Frau Hecktor Mitglied des Aufsichtsrates wird,
wenn eines der zwei vorstehend vorgeschlagenen und in der
Hauptversammlung am 12. Mai 2014 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat ausscheidet, und dass Frau Hecktor ihre Stellung
als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung
für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied,
welches Frau Hecktor ersetzt hat, eine Neuwahl vorgenommen
hat.
Neben ihrem derzeitigen Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrats
der DATA MODUL AG nimmt Frau Hecktor keine weiteren Mandate in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
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March 28, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
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