PUMA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 31.03.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- PUMA SE Herzogenaurach - Wertpapier-Kenn-Nummer 696960 - - ISIN DE0006969603 - HAUPTVERSAMMLUNG AM 13. MAI 2014 E i n l a d u n g Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 13. Mai 2014, um 13.00 Uhr im PUMA Brand Center, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. T A G E S O R D N U N G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichtes der PUMA SE und des Konzernlageberichtes (einschließlich der erläuternden Berichte zu den übernahmerechtlichen Angaben und zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess) sowie des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PUMA SE, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.puma.com, dort unter ÜBER PUMA/INVESTOREN/HAUPTVERSAMMLUNG, zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sollen EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 51.100.000,00 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre EUR 0,50 pro Stückaktie für 14.939.913 Aktien EUR 7.469.956,50 b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 43.630.043,50 EUR 51.100.000,00 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder veräußert werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 14. Mai 2014. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats für das letzte Geschäftsjahr 2013 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das letzte Geschäftsjahr 2013 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden geschäftsführenden Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rosenheimer Platz 4 81669 München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Teilnahme an der Hauptversammlung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch Übermittlung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes nachweisen: PUMA SE c/o Deutsche Bank AG General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt Telefax: 069 / 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung genügt ein in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 22. April 2014 (0:00 Uhr), beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2014 (24:00 Uhr) zugehen. Eine Online-Teilnahme und eine Briefwahl (§§ 19.3 und 19.4 der Satzung) sind nicht vorgesehen. Eintrittskarte Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können nach erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei verfügen. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweiserbringung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten (siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse: PUMA SE Frau Beate Gabriel Würzburger Straße 13 91074 Herzogenaurach Telefax: 09132 / 8142375 E-Mail: investor-relations@puma.com oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden. Dieser Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle erbracht werden oder an die vorstehende Anschrift, Telefax-Nummer oder
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March 31, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)