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DGAP-HV: PUMA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2014 in Herzogenaurach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PUMA SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.03.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   PUMA SE 
 
   Herzogenaurach 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 696960 - 
   - ISIN DE0006969603 - 
 
 
   HAUPTVERSAMMLUNG AM 13. MAI 2014 
 
   E i n l a d u n g 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
   13. Mai 2014, um 13.00 Uhr 
   im PUMA Brand Center, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   T A G E S O R D N U N G 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichtes der PUMA SE und des Konzernlageberichtes 
           (einschließlich der erläuternden Berichte zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben und zu den wesentlichen Merkmalen 
           des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick 
           auf den Rechnungslegungsprozess) sowie des Berichtes des 
           Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PUMA SE, PUMA 
           Way 1, 91074 Herzogenaurach, zur Einsichtnahme durch die 
           Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung 
           zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen 
           wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
           der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind zudem vom Tag 
           der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite 
           der Gesellschaft http://www.puma.com, dort unter ÜBER 
           PUMA/INVESTOREN/HAUPTVERSAMMLUNG, zugänglich. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Verwaltungsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sollen EUR 0,50 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 51.100.000,00 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
  a)  Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre 
 
      EUR 0,50 pro Stückaktie für 14.939.913 Aktien  EUR   7.469.956,50 
 
  b)  Vortrag auf neue Rechnung                      EUR  43.630.043,50 
 
                                                     EUR  51.100.000,00 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, die 
           nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann 
           sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern 
           oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder 
           veräußert werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
           unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 14. Mai 2014. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Verwaltungsrats für das letzte Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013 
           amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren für das letzte Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013 
           amtierenden geschäftsführenden Direktoren Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
             Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             Rosenheimer Platz 4 
             81669 München 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform unter der 
   nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch 
   Übermittlung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   nachweisen: 
 
           PUMA SE 
           c/o Deutsche Bank AG 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt 
           Telefax: 069 / 12012-86045 
           E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
 
   Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung genügt ein in deutscher oder 
   englischer Sprache in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
   durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 
   auf den 22. April 2014 (0:00 Uhr), beziehen (Nachweisstichtag). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse spätestens bis zum 
   Ablauf des 6. Mai 2014 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
   Eine Online-Teilnahme und eine Briefwahl (§§ 19.3 und 19.4 der 
   Satzung) sind nicht vorgesehen. 
 
   Eintrittskarte 
 
   Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
   für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können 
   nach erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei 
   verfügen. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   lassen oder sind hierzu ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweiserbringung können Aktionäre 
   persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst 
   ausüben. 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. 
   In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht 
   zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern 
   Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten 
   (siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und 
   den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem 
   im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der 
   Gesellschaft unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
           PUMA SE 
           Frau Beate Gabriel 
           Würzburger Straße 13 
           91074 Herzogenaurach 
           Telefax: 09132 / 8142375 
           E-Mail: investor-relations@puma.com 
 
 
   oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden. Dieser 
   Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle 
   erbracht werden oder an die vorstehende Anschrift, Telefax-Nummer oder 

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March 31, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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