PUMA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
31.03.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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PUMA SE
Herzogenaurach
- Wertpapier-Kenn-Nummer 696960 -
- ISIN DE0006969603 -
HAUPTVERSAMMLUNG AM 13. MAI 2014
E i n l a d u n g
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
13. Mai 2014, um 13.00 Uhr
im PUMA Brand Center, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichtes der PUMA SE und des Konzernlageberichtes
(einschließlich der erläuternden Berichte zu den
übernahmerechtlichen Angaben und zu den wesentlichen Merkmalen
des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess) sowie des Berichtes des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PUMA SE, PUMA
Way 1, 91074 Herzogenaurach, zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind zudem vom Tag
der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft http://www.puma.com, dort unter ÜBER
PUMA/INVESTOREN/HAUPTVERSAMMLUNG, zugänglich.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Verwaltungsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sollen EUR 0,50
je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 51.100.000,00 wie folgt
zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre
EUR 0,50 pro Stückaktie für 14.939.913 Aktien EUR 7.469.956,50
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 43.630.043,50
EUR 51.100.000,00
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, die
nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern
oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder
veräußert werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 14. Mai 2014.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Verwaltungsrats für das letzte Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren für das letzte Geschäftsjahr
2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden geschäftsführenden Direktoren Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rosenheimer Platz 4
81669 München
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform unter der
nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch
Übermittlung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
nachweisen:
PUMA SE
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt
Telefax: 069 / 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung genügt ein in deutscher oder
englischer Sprache in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf den 22. April 2014 (0:00 Uhr), beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse spätestens bis zum
Ablauf des 6. Mai 2014 (24:00 Uhr) zugehen.
Eine Online-Teilnahme und eine Briefwahl (§§ 19.3 und 19.4 der
Satzung) sind nicht vorgesehen.
Eintrittskarte
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können
nach erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei
verfügen. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
lassen oder sind hierzu ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweiserbringung können Aktionäre
persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst
ausüben.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht
zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern
Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten
(siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und
den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem
im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der
Gesellschaft unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
PUMA SE
Frau Beate Gabriel
Würzburger Straße 13
91074 Herzogenaurach
Telefax: 09132 / 8142375
E-Mail: investor-relations@puma.com
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden. Dieser
Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle
erbracht werden oder an die vorstehende Anschrift, Telefax-Nummer oder
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March 31, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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