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DGAP-HV: Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Softing AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.03.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Softing AG 
 
   Haar 
 
   ISIN DE0005178008 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   ein, die 
   am Mittwoch, den 7. Mai 2014, um 10:00 Uhr (MESZ), 
   im PACT HOME, Erika-Mann-Str. 62, 80636 München 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
           Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
           Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
           zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehende Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG, 
           Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland, 
           zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 5.243.870,37 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von EUR 2.254.879,20 zur 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 4. Juni 
             2014 zu verwenden 
 
 
 
           und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag von EUR 2.988.991,17 
             sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf 
             eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder 
           ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in 
           Form von Aktien der Softing AG geleistet. Von dem 
           Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,35 unterliegt ein 
           Teilbetrag in Höhe von EUR 0,105 nicht dem Wahlrecht des 
           Aktionärs und wird auf alle Fälle in bar ausbezahlt. Dieser 
           Teilbetrag dient dazu, die mögliche Steuerpflicht 
           (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. 
           Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs 
           in Höhe von EUR 0,35 pro Stückaktie zu begleichen. Die 
           Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der 
           Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in einem gesonderten 
           Dokument erläutert, das den Aktionären zur Verfügung gestellt 
           wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die 
           Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und die 
           Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden. 
 
 
           Bei Annahme des Beschlussvorschlags durch die Hauptversammlung 
           gilt für die steuerliche Behandlung der Dividende Folgendes: 
 
 
           Bei Dividenden auf girosammelverwahrte Aktien müssen die 
           Depotbanken die Kapitalertragsteuer (zuzüglich 
           Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten und 
           an das zuständige Finanzamt abführen. Die Kapitalertragsteuer 
           beträgt einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 
           maximal 28 % auf die gesamte Dividende. Dieser Betrag ist 
           durch den in jedem Fall als Bardividende ausgezahlten Teil der 
           Gesamtdividende von 30 % abgedeckt. Die Depotbanken können die 
           Kapitalertragsteuer, die auf den gesamten Dividendenanspruch 
           anfällt, von diesem Betrag einbehalten und an das zuständige 
           Finanzamt abführen. Der verbleibende Differenzbetrag ist den 
           Aktionären gutzuschreiben. Der Einbehalt und die Abführung der 
           Kapitalertragsteuer auf den gesamten Dividendenanspruch wird 
           demnach durch die Depotbanken durchgeführt. Der 
           Kapitalertragsteuerabzug für den Aktionär findet mithin bei 
           der teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien 
           geleisteten Dividende in gleicher Art und Weise statt wie bei 
           ausschließlicher Leistung der Dividende in bar. 
 
 
           Die Kapitalertragsteuer entsteht mit Zufluss der 
           Dividendenerträge. Zu diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug 
           durch die auszahlende Stelle vorzunehmen. Dieser Zeitpunkt 
           fällt steuerlich sowohl für die ausschließliche Bardividende 
           als auch für die Dividende teilweise in bar und teilweise in 
           Form von Aktien auf den 4. Juni 2014, an dem die Auszahlung 
           der Bardividende und die Übertragung der anteiligen 
           Dividendenansprüche an die Softing AG im Rahmen der 
           Kapitalerhöhung stattfinden soll. Für die Bemessungsgrundlage 
           der Kapitalertragsteuer sind die Ausübung des Wahlrechts 
           zugunsten einer Dividende in Form von Aktien und der Zeitpunkt 
           des Zuflusses unbeachtlich, da die Bewertung des 
           Kapitalertrags ausschließlich in Höhe des Dividendenanspruchs 
           zu erfolgen hat. 
 
 
           Die Kapitalerhöhung der Softing AG wird nicht durch Umwandlung 
           von Rücklagen durchgeführt, so dass § 1 
           Kapitalerhöhungssteuergesetz nicht zur Anwendung kommt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 
           80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung 
           anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
           müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. April 2014 bei 
           folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 
             Softing AG 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Deutschland 
             Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
             E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
 
 
           Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein 
           durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes 
           Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer 
           Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich und ausreichend; der 
           Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst 
           sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 

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March 31, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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