Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
31.03.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Softing AG
Haar
ISIN DE0005178008
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Mittwoch, den 7. Mai 2014, um 10:00 Uhr (MESZ),
im PACT HOME, Erika-Mann-Str. 62, 80636 München
stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehende Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG,
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland,
zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 5.243.870,37
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 2.254.879,20 zur
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je
dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 4. Juni
2014 zu verwenden
und
b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 2.988.991,17
sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf
eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder
ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in
Form von Aktien der Softing AG geleistet. Von dem
Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,35 unterliegt ein
Teilbetrag in Höhe von EUR 0,105 nicht dem Wahlrecht des
Aktionärs und wird auf alle Fälle in bar ausbezahlt. Dieser
Teilbetrag dient dazu, die mögliche Steuerpflicht
(Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs
in Höhe von EUR 0,35 pro Stückaktie zu begleichen. Die
Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der
Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in einem gesonderten
Dokument erläutert, das den Aktionären zur Verfügung gestellt
wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die
Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und die
Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags durch die Hauptversammlung
gilt für die steuerliche Behandlung der Dividende Folgendes:
Bei Dividenden auf girosammelverwahrte Aktien müssen die
Depotbanken die Kapitalertragsteuer (zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten und
an das zuständige Finanzamt abführen. Die Kapitalertragsteuer
beträgt einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
maximal 28 % auf die gesamte Dividende. Dieser Betrag ist
durch den in jedem Fall als Bardividende ausgezahlten Teil der
Gesamtdividende von 30 % abgedeckt. Die Depotbanken können die
Kapitalertragsteuer, die auf den gesamten Dividendenanspruch
anfällt, von diesem Betrag einbehalten und an das zuständige
Finanzamt abführen. Der verbleibende Differenzbetrag ist den
Aktionären gutzuschreiben. Der Einbehalt und die Abführung der
Kapitalertragsteuer auf den gesamten Dividendenanspruch wird
demnach durch die Depotbanken durchgeführt. Der
Kapitalertragsteuerabzug für den Aktionär findet mithin bei
der teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien
geleisteten Dividende in gleicher Art und Weise statt wie bei
ausschließlicher Leistung der Dividende in bar.
Die Kapitalertragsteuer entsteht mit Zufluss der
Dividendenerträge. Zu diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug
durch die auszahlende Stelle vorzunehmen. Dieser Zeitpunkt
fällt steuerlich sowohl für die ausschließliche Bardividende
als auch für die Dividende teilweise in bar und teilweise in
Form von Aktien auf den 4. Juni 2014, an dem die Auszahlung
der Bardividende und die Übertragung der anteiligen
Dividendenansprüche an die Softing AG im Rahmen der
Kapitalerhöhung stattfinden soll. Für die Bemessungsgrundlage
der Kapitalertragsteuer sind die Ausübung des Wahlrechts
zugunsten einer Dividende in Form von Aktien und der Zeitpunkt
des Zuflusses unbeachtlich, da die Bewertung des
Kapitalertrags ausschließlich in Höhe des Dividendenanspruchs
zu erfolgen hat.
Die Kapitalerhöhung der Softing AG wird nicht durch Umwandlung
von Rücklagen durchgeführt, so dass § 1
Kapitalerhöhungssteuergesetz nicht zur Anwendung kommt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8,
80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. April 2014 bei
folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Softing AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein
durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes
Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich und ausreichend; der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst
sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
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