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DGAP-HV: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft 
 
   Bad Wurzach 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 685 160 
   ISIN DE0006851603 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 14. Mai 2014, um 
   10.30 Uhr, im Festsaal, Barockstraße 23, 88410 Bad Wurzach/Ziegelbach, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Saint-Gobain Oberland AG und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
           (HGB) zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist nicht 
           erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss 
           ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz 
           (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die 
           Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten 
           Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem 
           Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
           einzuberufen hat. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der 
           Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands liegen vom Zeitpunkt 
           der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Saint-Gobain Oberland AG, Oberlandstraße, 88410 Bad Wurzach, 
           Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.saint-gobain-oberland.de/hv zugänglich und werden der 
           Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift 
           wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos 
           erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn der Saint-Gobain Oberland AG aus dem abgelaufenen 
           Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 14.593.407,94 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende von 12,40 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2013, insgesamt 12.400.000,00 EUR, und einen 
           Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von 2.193.407,94 EUR. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 15. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl von zwei 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr Paul Neeteson, bisheriger Vorsitzender des Aufsichtsrats 
           der Saint-Gobain Oberland AG, hat dieses Mandat mit seinem 
           Eintritt in den Ruhestand niedergelegt. 
 
 
           Durch gerichtlichen Beschluss vom Amtsgericht Ulm am 07. 
           November 2013 ist Herr Hartmut Fischer mit sofortiger Wirkung 
           bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Ergebnis des 
           Geschäftsjahres 2013 beschließt, als Nachfolger des 
           ausgeschiedenen Vorsitzenden, Herrn Paul Neeteson, zum 
           Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr 
           Hartmut Fischer ist Generaldelegierter der Compagnie de 
           Saint-Gobain für Mitteleuropa und somit auch Nachfolger von 
           Herrn Paul Neeteson in dieser Funktion. 
 
 
           Da seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit Beendigung der 
           Hauptversammlung am 14. Mai 2014 endet, soll Herr Fischer 
           nunmehr durch die Hauptversammlung als Vertreter der 
           Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
 
           Am 24. Januar 2014 verstarb Herr Jérôme Fessard völlig 
           überraschend. Er war als CEO der Saint-Gobain Emballage S.A. 
           ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats. Es ist daher die 
           Neuwahl eines weiteren Vertreters der Anteilseigner in den 
           Aufsichtsrat erforderlich. 
 
 
           Herr Neeteson und Herr Fessard wurden von der Hauptversammlung 
           am 18. Mai 2010 als Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis 
           zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat 
           gewählt. 
 
 
           Wird für ein von der Hauptversammlung gewähltes, vor Ablauf 
           seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied 
           des Aufsichtsrats eine Neuwahl vorgenommen, so gilt das neu 
           gewählte Mitglied nach § 7 Abs. 3 der Satzung als für den Rest 
           der Amtszeit des Ausgeschiedenen gewählt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat ist entsprechend den maßgebenden gesetzlichen 
           Vorschriften zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates, nämlich 
           den §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 
           des Aktiengesetzes und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des 
           Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
           Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz), zu bilden. Nach § 7 
           Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun 
           Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung 
           zu wählen sind. 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von 
           Anteilseignervertretern nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter 
           der Anteilseigner im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat 
           zu wählen: 
 
 
       5.1.  Herrn Hartmut Fischer, Hamburg, 
             Generaldelegierter der Compagnie de Saint-Gobain für 
             Mitteleuropa, Aachen 
 
 
             Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
         a)    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
               Aufsichtsräten: 
 
 
           -     Saint-Gobain Autoglas GmbH, Aachen, 
                 Vorsitzender 
 
 
           -     Saint-Gobain Building Distribution 
                 Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Vorsitzender 
 
 
           -     Saint-Gobain Isover G+H Aktiengesellschaft, 
                 Ludwigshafen, Vorsitzender 
 
 
           -     Saint-Gobain Rigips GmbH, Düsseldorf, 
                 Vorsitzender 
 
 
           -     Saint-Gobain Weber GmbH, Düsseldorf, 
                 Vorsitzender 
 
 
 
         b)    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
               ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
               keine 
 
 
 
             Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
             legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr Fischer als 
             Generaldelegierter der Compagnie de Saint-Gobain für 
             Mitteleuropa für eine als wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligte Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1 des 
             Deutschen Corporate Governance Kodex tätig ist. Die 
             Compagnie de Saint-Gobain hält 96,7% der Stimmrechte an der 
             Saint-Gobain Oberland AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats 
             bestehen bei Herrn Fischer darüber hinaus keine persönlichen 
             oder geschäftlichen Beziehungen zur Saint-Gobain Oberland AG 
             oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Saint-Gobain 
             Oberland AG oder einem wesentlich an der Saint-Gobain 
             Oberland AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des 
             Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
 
 
           sowie 
 
 
       5.2.  Herrn Jean-Pierre Floris, Paris, 
             Senior Vice President von Saint-Gobain, Präsident der 
             Verpackungssparte von Saint-Gobain und Vorstandsvorsitzender 
             der Verallia S.A., Courbevoie 
 
 
             Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
         a)    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
               Aufsichtsräten: 
 
 
           -     Saint-Gobain Autoglas GmbH, Aachen, Mitglied 
 
 
           -     Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH, Aachen, 
                 Vorsitzender 
 
 
 
         b)    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
               ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
               keine 
 
 
 
             Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 

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April 02, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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