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DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in 80339 München, Theresienhöhe 15, Alte Kongresshalle am Bavariapark mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DAB Bank AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DAB Bank AG 
 
   München 
 
   WKN 507 230 
   ISIN DE0005072300 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG 
   mit Sitz in München, am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 10:00 Uhr in 
   die Alte Kongresshalle am Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339 
   München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte 
   für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 
   4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber 
   vorgesehen. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG 
   zur Ausschüttung einer Dividende 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank 
   AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
   Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen 
   auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR    EUR 
   0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie     11.826.915,75 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                             EUR 0,00 
 
   Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275 
   Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31. 
   Dezember 2013. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und 
   Prüfungsausschusses vor, 
 
     a)    die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
           Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen; 
 
 
     b)    die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich 
           zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 6 
   Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
   Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle, 
   die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer 
   gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen 
   Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 
   2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
   mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 
   niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter 
   der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so 
   dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle 
   eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt 
   gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des 
   ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101 
   Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 
   Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu 
   zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus 
   Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei 
   Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der 
   Aufsichtsrat folgt. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
     a)    Frau Sabine Schaedle, Leiterin der 
           Projektfinanzierung der BMW AG, München, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats zu wählen; 
 
 
     b)    Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO 
           Central Functions der UniCredit Bank AG, München, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats 
   vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG. 
 
   Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
   AktG: 
 
   Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin: 
 
   Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central 
   Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der 
   Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene 
   Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der 
   Mehrheitsaktionärin des Unternehmens. 
 
   Tagesordnungspunkt 7 
   Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und 
   entsprechende Satzungsänderung 
 
   Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11 
   Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die 
   Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu 
   geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur 
   folgenden Umbenennung der Ausschüsse: 
 
     -     der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr 
           Risiko- und Prüfungsausschuss, 
 
 
     -     der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr 
           Präsidial- und Nominierungsausschuss. 
 
 
   Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung 
   (Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst 
   werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und 
   Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach 
   unverändert bleiben. 
 
   Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG 
   einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014 
   errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten 
   Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und 
   Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden 
   und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses 
   (vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die 
   Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des 
   Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
     a)    § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
           folgt neu gefasst: 
 
 
       '(2)  Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

DJ DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der -2-

Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich 
 
 
         a)    der Vorsitzende des Risiko- und 
               Prüfungsausschusses EUR 10.000,00, jedes andere Mitglied 
               des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 5.000,00; 
 
 
         b)    der Vorsitzende des Präsidial- und 
               Nominierungsausschusses EUR 3.000,00, jedes andere 
               Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR 
               1.500,00; 
 
 
         c)    der Vorsitzende des 
               Vergütungskontrollausschusses EUR 2.000,00, jedes andere 
               Mitglied des Vergütungskontrollausschusses EUR 1.000,00.' 
 
 
 
 
     b)    Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes 
           genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit 
           die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 01. 
           Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. Die Vergütung 
           der Aufsichtsratsmitglieder für die Tätigkeit in den 
           Ausschüssen wird anteilig für die Zeit bis zum 31. März 2014 
           (einschließlich) nach der alten Regelung der Satzung und 
           anteilig ab dem 01. April 2014 nach der neuen Regelung der 
           Satzung berechnet. 
 
 
   HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG 
 
   Der Jahresabschluss der DAB Bank AG zum 31. Dezember 2013 und der 
   Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss zum 
   31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
   2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013, 
   der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 
   315 Absatz 4 HGB sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns sind im Internet unter der Internetadresse 
   http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über 
   www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugänglich 
   und liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 
   175 Absatz 2 AktG in dem Geschäftsraum der DAB Bank AG in der 
   Landsberger Straße 300, 80687 München, aus. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. 
   Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der DAB Bank AG eingeteilt in 90.976.275 Stückaktien ohne Nennbetrag, 
   die jeweils eine Stimme und insgesamt also 90.976.275 Stimmen 
   gewähren. 
 
   TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter 
   Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, bei der Gesellschaft in deutscher 
   oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Dabei ist 
   der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, die Anmeldung muss also bis 
   spätestens 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
   erfolgen. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut 
   erfolgen. 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 24. April 2014, 0:00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) beziehen und kann 
   durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder 
   englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erbracht werden. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   DAB Bank AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung 
   und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren 
   Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind 
   organisatorische Hilfsmittel und stellen keine zusätzliche 
   Teilnahmebedingung dar. 
 
   BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine 
   andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend unter 
   'Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmachten' und 'Bedeutung des 
   Nachweisstichtags (Record Date)' erläutert, erforderlich sind. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG 
   gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die 
   Vollmacht in Textform gegenüber der DAB Bank AG oder in Textform 
   unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche 
   Form gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und den eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit 
   der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den 
   Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt. 
 
   Der Nachweis der Vollmacht oder des Widerrufs der Vollmacht kann 
   gegenüber der DAB Bank AG in Textform unter der nachfolgend genannten 
   Adresse erbracht werden, wobei insbesondere auch eine elektronische 
   Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: 
 
   DAB Bank AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: DAB-HV2014@computershare.de 
 
   Der Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung auch durch den 
   Bevollmächtigten durch Vorweisen der Vollmacht erfolgen. 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen einem Kreditinstitut nach § 
   135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person 
   sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die 
   gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die 
   Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Die betreffenden 
   Vollmachtempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse 
   fest. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei 
   dem jeweils betreffenden Vollmachtempfänger zu erfragen. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   ('Stimmrechtsvertreter') als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei 
   den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ihnen müssen eine 
   Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
   Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das 
   Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die 
   Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur 
   Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
   müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur 
   Erteilung von Vollmacht und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden 
   können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf 
   Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden 
   Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und 
   Weisungserteilung in der Hauptversammlung oder über das nachfolgend 
   beschriebene internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erfolgt: 
 
   DAB Bank AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 13. Mai 2014 
   bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der 
   vorgenannten Anschrift oder über das internetgestützte Vollmachts- und 
   Weisungssystem bei der Gesellschaft zugehen oder den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung 
   übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass die 
   Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder 
   Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von 
   der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Weitere Einzelheiten zur 
   Stimmrechtsvertretung sind auf den Eintrittskarten zur 
   Hauptversammlung beschrieben. 
 
   Vollmachten, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung können auch elektronisch über das über 
   http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über 
   www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugängliche 
   internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem übermittelt werden. 
   Hier finden Sie auch weiterführende Nutzungshinweise. 
 
   ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN 
 
   (Angabe der Rechte der Aktionäre nach 
   §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) 
 
   Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der DAB Bank AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2014 
   bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen. 
 
   Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller 
   nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
   Aktien sind. 
 
   Bitte richten Sie das Verlangen an die folgende Adresse: 
 
           DAB Bank AG 
           Hauptversammlung 
           Landsberger Straße 300 
           80687 München 
 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen 
   über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
   Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
           DAB Bank AG 
           Hauptversammlung 
           Landsberger Straße 300 
           80687 München 
           Fax: +49 89 50068-33525 
           E-Mail: hauptversammlung@dab.com 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder 
   Wahlvorschläge, die bei der DAB Bank AG bis spätestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2014, 
   24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter vorstehender 
   Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des 
   antragstellenden Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen 
   nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich 
   nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter 
   http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über 
   www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) 
   veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
   veröffentlicht. 
 
   Wahlvorschläge müssen zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG 
   genannten Gründen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag 
   nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 
   124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG). 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Hinweis auf Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.dab-bank.de/ hauptversammlung (zu erreichen 
   über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung). Dort 
   stehen auch die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
   geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die Informationen und 
   Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des Geschäftsberichts 2013 
   zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen außerdem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden innerhalb von sieben Tagen nach der 
   Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 03. 
   April 2014 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   München, im April 2014 
 
   DAB Bank AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
03.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  DAB Bank AG 
              Landsberger Straße 300 
              80687 München 
              Deutschland 
Telefon:      +49 89 500681981 
Fax:          +49 89 50068999 
E-Mail:       hauptversammlung@dab.com 
Internet:     http://www.dab-bank.de/ 
ISIN:         DE0005072300 
WKN:          507 230 
Börsen:       Frankfurt,  Berlin,  Düsseldorf,  Hamburg,  München, 
              Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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