DJ DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in 80339 München, Theresienhöhe 15, Alte Kongresshalle am Bavariapark mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DAB Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
03.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DAB Bank AG
München
WKN 507 230
ISIN DE0005072300
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG
mit Sitz in München, am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 10:00 Uhr in
die Alte Kongresshalle am Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339
München.
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte
für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze
4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das
Geschäftsjahr 2013
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber
vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG
zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank
AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter
Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen
auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR EUR
0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie 11.826.915,75
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275
Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2013.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und
Prüfungsausschusses vor,
a) die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu bestellen;
b) die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich
zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im
Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle,
die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer
gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen
Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai
2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014
niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter
der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so
dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der
Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle
eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt
gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des
ausscheidenden Mitglieds.
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der
Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101
Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu
zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus
Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei
Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der
Aufsichtsrat folgt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
a) Frau Sabine Schaedle, Leiterin der
Projektfinanzierung der BMW AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen;
b) Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO
Central Functions der UniCredit Bank AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats
vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG.
Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG:
Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex
weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central
Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der
Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene
Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der
Mehrheitsaktionärin des Unternehmens.
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung
Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11
Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die
Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu
geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur
folgenden Umbenennung der Ausschüsse:
- der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr
Risiko- und Prüfungsausschuss,
- der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr
Präsidial- und Nominierungsausschuss.
Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung
(Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst
werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und
Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach
unverändert bleiben.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG
einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014
errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten
Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und
Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden
und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses
(vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die
Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des
Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt neu gefasst:
'(2) Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der -2-
Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Risiko- und
Prüfungsausschusses EUR 10.000,00, jedes andere Mitglied
des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 5.000,00;
b) der Vorsitzende des Präsidial- und
Nominierungsausschusses EUR 3.000,00, jedes andere
Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR
1.500,00;
c) der Vorsitzende des
Vergütungskontrollausschusses EUR 2.000,00, jedes andere
Mitglied des Vergütungskontrollausschusses EUR 1.000,00.'
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes
genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit
die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 01.
Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. Die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder für die Tätigkeit in den
Ausschüssen wird anteilig für die Zeit bis zum 31. März 2014
(einschließlich) nach der alten Regelung der Satzung und
anteilig ab dem 01. April 2014 nach der neuen Regelung der
Satzung berechnet.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG
Der Jahresabschluss der DAB Bank AG zum 31. Dezember 2013 und der
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss zum
31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013,
der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5,
315 Absatz 4 HGB sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns sind im Internet unter der Internetadresse
http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über
www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugänglich
und liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß §
175 Absatz 2 AktG in dem Geschäftsraum der DAB Bank AG in der
Landsberger Straße 300, 80687 München, aus. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der DAB Bank AG eingeteilt in 90.976.275 Stückaktien ohne Nennbetrag,
die jeweils eine Stimme und insgesamt also 90.976.275 Stimmen
gewähren.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter
Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage
vor dem Tag der Hauptversammlung, bei der Gesellschaft in deutscher
oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Dabei ist
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, die Anmeldung muss also bis
spätestens 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft,
erfolgen. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut
erfolgen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 24. April 2014, 0:00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) beziehen und kann
durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erbracht werden.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:
DAB Bank AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren
Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten
für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind
organisatorische Hilfsmittel und stellen keine zusätzliche
Teilnahmebedingung dar.
BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer
Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B.
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine
andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin,
dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung des
Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend unter
'Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmachten' und 'Bedeutung des
Nachweisstichtags (Record Date)' erläutert, erforderlich sind.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG
gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die
Vollmacht in Textform gegenüber der DAB Bank AG oder in Textform
unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche
Form gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und den eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit
der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den
Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.
Der Nachweis der Vollmacht oder des Widerrufs der Vollmacht kann
gegenüber der DAB Bank AG in Textform unter der nachfolgend genannten
Adresse erbracht werden, wobei insbesondere auch eine elektronische
Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
DAB Bank AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: DAB-HV2014@computershare.de
Der Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung auch durch den
Bevollmächtigten durch Vorweisen der Vollmacht erfolgen.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen einem Kreditinstitut nach §
135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person
sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die
gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Die betreffenden
Vollmachtempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse
fest. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei
dem jeweils betreffenden Vollmachtempfänger zu erfragen.
STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
('Stimmrechtsvertreter') als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei
den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ihnen müssen eine
Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die
Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur
Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur
Erteilung von Vollmacht und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden
können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf
Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und
Weisungserteilung in der Hauptversammlung oder über das nachfolgend
beschriebene internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erfolgt:
DAB Bank AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 13. Mai 2014
bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der
vorgenannten Anschrift oder über das internetgestützte Vollmachts- und
Weisungssystem bei der Gesellschaft zugehen oder den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung
übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass die
Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder
Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von
der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Weitere Einzelheiten zur
Stimmrechtsvertretung sind auf den Eintrittskarten zur
Hauptversammlung beschrieben.
Vollmachten, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der
Bevollmächtigung können auch elektronisch über das über
http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über
www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugängliche
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem übermittelt werden.
Hier finden Sie auch weiterführende Nutzungshinweise.
ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN
(Angabe der Rechte der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der DAB Bank AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2014
bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der
Aktien sind.
Bitte richten Sie das Verlangen an die folgende Adresse:
DAB Bank AG
Hauptversammlung
Landsberger Straße 300
80687 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen
über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
DAB Bank AG
Hauptversammlung
Landsberger Straße 300
80687 München
Fax: +49 89 50068-33525
E-Mail: hauptversammlung@dab.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge, die bei der DAB Bank AG bis spätestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2014,
24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter vorstehender
Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des
antragstellenden Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen
nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich
nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter
http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über
www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung)
veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
veröffentlicht.
Wahlvorschläge müssen zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG
genannten Gründen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag
nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG).
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Hinweis auf Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der
Internetadresse http://www.dab-bank.de/ hauptversammlung (zu erreichen
über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung). Dort
stehen auch die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich
geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die Informationen und
Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des Geschäftsberichts 2013
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen
liegen außerdem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden innerhalb von sieben Tagen nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 03.
April 2014 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
München, im April 2014
DAB Bank AG
Der Vorstand
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Landsberger Straße 300
80687 München
Deutschland
Telefon: +49 89 500681981
Fax: +49 89 50068999
E-Mail: hauptversammlung@dab.com
Internet: http://www.dab-bank.de/
ISIN: DE0005072300
WKN: 507 230
Börsen: Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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