Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
SolarBank - Solarenergie...
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
6 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

paragon Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
04.04.2014 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   paragon Aktiengesellschaft 
 
   Delbrück 
 
   ISIN DE0005558696 
   WKN 555869 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 14. Mai 2014, um 10:00 Uhr in der 
   Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, der Lageberichte für die paragon AG und den 
           paragon-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 
           AktG) erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
           da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss gebilligt hat. 
           Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn der paragon 
           AG des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.842.188,13 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   a-    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25             EUR 
   .     je dividendenberechtigter Stückaktie:                1.028.697,00 
 
   b-    Einstellung in die Gewinnrücklage                        EUR 0,00 
   . 
 
   c-    Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung:                    EUR 
   .                                                          3.813.491,13 
 
 
           Die Dividende ist am 15. Mai 2014 fällig. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands 
           wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
           erteilt. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Hans J. 
           Zimmermann hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014 niedergelegt. Der 
           Aufsichtsrat ist nach der Satzung sowie §§ 95 Abs. 1-4, 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 und 2 AktG von den Aktionären zu wählen. 
           Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die 
           Hauptversammlung erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           - Herr Dr.-Ing. Lutz Eckstein, Aachen, Univ.-Prof. 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31.12.2014 
           endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Dr.-Ing. Eckstein gehört keinen weiteren Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer 
           Gesellschaften an. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum 
           Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w 
           Abs. 5, § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2014 gewählt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon AG 
           und der Voltabox Deutschland GmbH über die Ausgliederung des 
           Teilbetriebs 'Elektromobilität' der paragon AG 
 
 
           Im Zuge der strategischen Neuausrichtung hat der Vorstand der 
           paragon AG entschieden, den Geschäftsbereich Elektromobilität 
           als Gesamtheit an den übernehmenden Rechtsträger Voltabox 
           Deutschland GmbH mit Sitz in Delbrück, deren unmittelbare 
           alleinige Gesellschafterin die paragon AG ist, im Wege der 
           Ausgliederung zur Aufnahme übertragen zu wollen. 
 
 
           Gemäß §§ 125, 13 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) ist ein 
           Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der paragon AG als 
           übertragendem Rechtsträger sowie der Gesellschafterversammlung 
           der Voltabox Deutschland GmbH als aufnehmendem Rechtsträger zu 
           dem im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrag erforderlich. Die Zustimmung der 
           Gesellschafterversammlung der Voltabox Deutschland GmbH soll 
           zeitlich direkt im Anschluss an die Beurkundung des 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrags erfolgen. Der Vertrag 
           wird erst mit seiner Eintragung im Handelsregister der paragon 
           AG wirksam, die erst dann erfolgen darf, nachdem die 
           Ausgliederung im Handelsregister der Voltabox Deutschland GmbH 
           eingetragen worden ist. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           Dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags zwischen der paragon AG als ausgliedernder 
           Gesellschaft und der Voltabox Deutschland GmbH als 
           aufnehmender Gesellschaft wird zugestimmt. 
 
 
           Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags 
 
 
           Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags enthält 
           in seinen §§ 1 bis 14 zusammengefasst die folgenden wichtigen 
           Regelungsbereiche: 
 
 
       *     In den Vorbemerkungen der Präambel werden die 
             Parteien des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags, der 
             Geschäftsbereich Elektromobilität sowie die Grundlagen und 
             Absichten des Vertrags erläutert. 
 
 
       *     § 1 enthält allgemeine Bestimmungen zur Art und 
             Weise der Ausgliederung sowie die eigentliche 
             Vermögensübertragung des Geschäftsbereichs Elektromobilität 
             mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere mit allen 
             dazugehörigen Aktiva und Passiva, im Wege der Ausgliederung 
             zur Aufnahme (§ 123 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. §§ 124 ff., 138, 141 
             ff. UmwG). 
 
 
       *     § 2 enthält Bestimmungen zur Ausgliederungsbilanz 
             und zum auszugliedernden Vermögen. § 2 Abs. 1 beschreibt, 
             dass die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen 
             zuzuordnenden Vermögensgegenstände des Aktiv- und 
             Passivvermögens auf der Grundlage der als Anlage beigefügten 
             (pro forma-) Ausgliederungsbilanz der paragon AG zum 
             01.01.2014, 0.00 Uhr erfolgt und dass auch alle nicht 
             bilanzierungspflichtigen, -fähigen oder tatsächlich nicht 
             bilanzierten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und 
             sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten, die insbesondere 
             nach Zweckbestimmung oder Nutzung dem Geschäftsbereich 
             Elektromobilität zuzuordnen sind, mit übertragen werden. § 2 
             Abs. 2 beschreibt und definiert detailliert das 
             auszugliedernde Vermögen, nämlich die Vermögensgegenstände, 
             die dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnen sind, 
             teilweise auch durch Verweis auf Anlagen; spezifische 
             Regelungen finden sich zum Sachanlagevermögen (§ 2 Abs. 2 
             a)), zu beweglichen Gegenständen des Umlaufvermögens (§ 2 
             Abs. 2 b)), zu Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.