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Stiftung Familienunternehmen: 'Gesetzentwurf sieht in Unternehmen zuvorderst kriminelle Strukturen'

(DGAP-Media / 14.11.2013 / 15:33) 
 
Die Stiftung Familienunternehmen kommentiert die geplante 
Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für ein Unternehmensstrafrecht 
wie folgt: 
 
'Dieser Gesetzentwurf sieht in Unternehmen zuvorderst kriminelle 
Strukturen. Das geht an der Realität vorbei', sagte Prof. Brun-Hagen 
Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. 
 
Künftig sollen zusätzlich zum individuellen Täter auch die Unternehmen 
sanktioniert werden, weil es in ihnen Fehlverhalten gab. Die geplanten 
Strafen reichen bis zur Auflösung des Unternehmens. 
 
'Dieses Gesetz leistet einen weiteren Beitrag zur Überregulierung der 
Wirtschaft', merkte Hennerkes an, weil es die Unternehmen zum Aufbau von 
eigenen Abteilungen zwingen will, um die Einhaltung von rechtlichen Regeln 
in der Firma zu kontrollieren. 'Großkonzerne haben heutzutage 
Compliance-Abteilungen, aber auch sie können Verfehlungen nicht immer 
verhindern. Die Ideengeber des Unternehmensstrafrechts gehen offenbar davon 
aus, dass Großkonzerne in Streubesitz der wirtschaftliche Standard sind, 
der sich solche bürokratischen Strukturen leisten kann. Bei über 90 Prozent 
aller Unternehmen in Deutschland handelt es sich jedoch um 
Familienunternehmen, die ausufernde Compliance-Regeln nicht bewältigen 
können.' 
 
'Familienunternehmern jeder Größenordnung droht mit dieser 
Bundesratsinitiative die Doppelbestrafung. In Familienunternehmen sind die 
obersten Entscheidungsträger des Unternehmens zugleich dessen Inhaber - 
ganz anders als in Konzernen im Streubesitz', rügt Hennerkes. 
 
Der von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Gesetzentwurf wäre auch aus diesem 
Grund voraussichtlich verfassungswidrig, wie ein Gutachten des 
Wirtschaftsstrafrechtlers Prof. Bernd Schünemann für die Stiftung 
Familienunternehmen aufzeigt. 
 
Download 'Zur Frage der Verfassungswidrigkeit und der Folgen eines 
Strafrechts für Unternehmen. Rechtsgutachten zum Gesetzesantrag des Landes 
Nordrhein-Westfalen'unter 
http://familienunternehmen.de/media/public/pdf/studien/Studie_Stiftung_Fam 
ilienunternehmen_Unternehmensstrafrecht.pdf 
 
Weitere Informationen: 
Hartmut Kistenfeger 
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Tel.: +49 (0) 89 / 12 76 400 05 
 
mailto: kistenfeger@familienunternehmen.de 
www.familienunternehmen.de 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen 
Schlagwort(e): Politik 
 
14.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
240001 14.11.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 14, 2013 09:33 ET (14:33 GMT)

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