Höft & Wessel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 10.04.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Höft & Wessel Aktiengesellschaft Hannover WKN: A1X3X6, ISIN: DE000A1X3X66 WKN: A1X3SR, ISIN: DE000A1X3SR6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Höft & Wessel Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet statt am 22. Mai 2014, 11.00 Uhr, im Dormero Hotel Hannover, Hildesheimer Straße 34-38, 30169 Hannover Einlass ab 10:30 Uhr. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (§§ 3, 6, 9 und 12 der Satzung) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Änderungen der Satzung der Gesellschaft vor: a) § 3 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung entfallen ersatzlos. b) In der Überschrift zu § 6 entfallen das Semikolon sowie das Wort 'Zustimmungserfordernisse'. Die Überschrift lautet danach wie folgt: '§ 6 Vertretung der Gesellschaft' c) § 9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: '1. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter, mit einer Frist von 14 Tagen in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und die Sitzung mündlich oder fernmündlich einberufen.' d) § 9 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst: '7. Außerhalb von Sitzungen ist eine Beschlussfassung durch Stimmabgabe in Textform oder telefonische Stimmabgabe zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder im Falle von dessen Verhinderung sein Stellvertreter eine solche Art der Beschlussfassung aus besonderen Gründen anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied einer solchen Beschlussfassung widerspricht.' e) § 12 wird wie folgt neu gefasst: 'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres 2014 neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von EUR 25.000,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.' Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 11.046.737 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Insgesamt bestehen im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 11.046.737 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises des Aktienbesitzes in Textform (siehe § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Zum Nachweis der Berechtigung genügt eine Bestätigung des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den 1. Mai 2014 (0:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am 15. Mai 2014 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen: Höft & Wessel Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center D-80249 München Fax: +49 (0)89- 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Für jedes Aktiendepot werden grundsätzlich höchstens zwei Eintrittskarten zur Hauptversammlung ausgestellt. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dar. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und gegebenenfalls für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Aktienbesitz erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme und die Anzahl der Stimmrechte bemessen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und die Anzahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen
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April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)