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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MyHammer Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MyHammer Holding AG 
 
   Berlin 
 
   WKN: 568030 
   ISIN: DE0005680300 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Donnerstag, den 22. Mai 
   2014, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in die Eventpassage 
   (Auditorium II), Kantstraße 8, 10623 Berlin, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4 
   Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher nicht 
   erforderlich. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf 
   der Hauptversammlung am 22. Mai 2014. Es ist daher ein neuer 
   Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt 
   die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung 
   nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei Beginn der Amtszeit 
   laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
     a)    Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der 
           Raffay GmbH & Co. KG, Hamburg, wohnhaft in Potsdam 
 
 
     b)    Herrn Ingo Hassert, selbständiger Wirtschaftsprüfer 
           und Steuerberater, wohnhaft in Düren, 
 
 
     c)    Herrn Markus Schunk, Geschäftsführer der 
           Holtzbrinck Digital GmbH, der Holtzbrinck Digital Incubation 
           GmbH und der NetDoktor.de GmbH, Gutefrage.net GmbH und 
           Spotlight GmbH, alle München, sowie Prokurist der 
           Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, wohnhaft 
           in Reutlingen, 
 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass ihre 
   Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
   In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen 
   werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
   wählen. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen weitgehend die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, 
   allerdings mit folgender Ausnahme: Nicht erreicht werden konnte das 
   Ziel, der ordentlichen Hauptversammlung anlässlich der anstehenden 
   regulären Neuwahl eine Frau als Kandidatin für den Aufsichtsrat 
   vorzuschlagen. Hintergrund ist, dass sich eine bereits vorgesehene und 
   angesprochene Kandidatin im Herbst des Jahres 2013 kurzfristig 
   beruflich verändert hat. Infolge dieser Veränderung kam sie aber nicht 
   mehr für das Amt des Aufsichtsrats der Gesellschaft in Betracht. In 
   der kurzen Zeit bis zur Einberufung der Hauptversammlung war es dann 
   leider nicht mehr möglich, insbesondere unter Berücksichtigung der 
   weiteren Diversity-Ziele sowie der Zusammensetzung des Gesamtgremiums 
   eine passende Kandidatin zu ermitteln und der Hauptversammlung zur 
   Wahl vorzuschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
   eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche 
   Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gem. dem 
   Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem 
   Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt: 
 
   Herrn Markus Schunk ist Geschäftsführer der Holtzbrinck Digital GmbH, 
   München. Der Stimmrechtsanteil der Holtzbrinck Digital GmbH an der 
   Gesellschaft beträgt gem. der letzen Stimmrechtsmitteilung aus 
   September 2013 mehr als 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% und 
   betrug am 06.09.2013 70,08%. Dies entspricht 14.050.916 Stimmen. 
 
   Weitere Informationen zum beruflichen Werdegang der Kandidaten und zu 
   ihren fachlichen Qualifikationen werden ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
 
   www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
 
   Herr Dr. Gutbrod ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer 
   in- oder ausländischer Kontrollgremien: 
 
     a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte 
 
 
       -     MyHammer AG, Berlin 
 
 
       -     Bisnode AB, Stockholm, Mitglied 
 
 
       -     ifund services AG, Zürich, Vorsitz 
 
 
       -     Fundinfo AG, Zürich, Vorsitz 
 
 
       -     ISA Auctionata Auktionen AG, Wien, Vorsitz 
 
 
 
     b)    vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien 
 
 
       -     keine 
 
 
 
   Herr Hassert ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer 
   in- oder ausländischer Kontrollgremien: 
 
     a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte 
 
 
       -     keine 
 
 
 
     b)    vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien 
 
 
       -     Mitglied im Beirat der Alacris Theranostics GmbH, 
             Berlin 
 
 
 
   Herr Schunk ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer 
   in- oder ausländischer Kontrollgremien: 
 
     a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte 
 
 
       -     MyHammer AG, Berlin 
 
 
 
     b)    vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien 
 
 
       -     Money.pl Sp. z o.o., Breslau 
 
 
       -     Searchmetrics GmbH, Berlin 
 
 
       -     GlobalLeadsGroup, Berlin 
 
 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer 
   etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
   Juni 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     a)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
           (Zweigniederlassung Berlin) wird zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
     b)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
           (Zweigniederlassung Berlin) wird für den Fall, dass eine 
           freiwillige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 erfolgt, zum 
           Abschlussprüfer bestellt. 
 
 
   Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Beschlussfassung unter dem 
   vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft 
   begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der 
   Inhalte eines erstellten Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. 
 
   Tagesordnungspunkt 6 
 
   Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 
   222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der 
   Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage und 
   die Anpassung von § 4 der Satzung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

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