MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 10.04.2014 15:12 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MyHammer Holding AG Berlin WKN: 568030 ISIN: DE0005680300 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Donnerstag, den 22. Mai 2014, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in die Eventpassage (Auditorium II), Kantstraße 8, 10623 Berlin, ein. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher nicht erforderlich. Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2014. Es ist daher ein neuer Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der Raffay GmbH & Co. KG, Hamburg, wohnhaft in Potsdam b) Herrn Ingo Hassert, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Düren, c) Herrn Markus Schunk, Geschäftsführer der Holtzbrinck Digital GmbH, der Holtzbrinck Digital Incubation GmbH und der NetDoktor.de GmbH, Gutefrage.net GmbH und Spotlight GmbH, alle München, sowie Prokurist der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, wohnhaft in Reutlingen, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen weitgehend die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, allerdings mit folgender Ausnahme: Nicht erreicht werden konnte das Ziel, der ordentlichen Hauptversammlung anlässlich der anstehenden regulären Neuwahl eine Frau als Kandidatin für den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Hintergrund ist, dass sich eine bereits vorgesehene und angesprochene Kandidatin im Herbst des Jahres 2013 kurzfristig beruflich verändert hat. Infolge dieser Veränderung kam sie aber nicht mehr für das Amt des Aufsichtsrats der Gesellschaft in Betracht. In der kurzen Zeit bis zur Einberufung der Hauptversammlung war es dann leider nicht mehr möglich, insbesondere unter Berücksichtigung der weiteren Diversity-Ziele sowie der Zusammensetzung des Gesamtgremiums eine passende Kandidatin zu ermitteln und der Hauptversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gem. dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt: Herrn Markus Schunk ist Geschäftsführer der Holtzbrinck Digital GmbH, München. Der Stimmrechtsanteil der Holtzbrinck Digital GmbH an der Gesellschaft beträgt gem. der letzen Stimmrechtsmitteilung aus September 2013 mehr als 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% und betrug am 06.09.2013 70,08%. Dies entspricht 14.050.916 Stimmen. Weitere Informationen zum beruflichen Werdegang der Kandidaten und zu ihren fachlichen Qualifikationen werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.myhammer-holding.de/hauptversammlung veröffentlicht. Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG Herr Dr. Gutbrod ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien: a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte - MyHammer AG, Berlin - Bisnode AB, Stockholm, Mitglied - ifund services AG, Zürich, Vorsitz - Fundinfo AG, Zürich, Vorsitz - ISA Auctionata Auktionen AG, Wien, Vorsitz b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien - keine Herr Hassert ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien: a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte - keine b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien - Mitglied im Beirat der Alacris Theranostics GmbH, Berlin Herr Schunk ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien: a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte - MyHammer AG, Berlin b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien - Money.pl Sp. z o.o., Breslau - Searchmetrics GmbH, Berlin - GlobalLeadsGroup, Berlin Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: a) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin) wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. b) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin) wird für den Fall, dass eine freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Beschlussfassung unter dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der Inhalte eines erstellten Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage und die Anpassung von § 4 der Satzung
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April 10, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)