MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.04.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MyHammer Holding AG
Berlin
WKN: 568030
ISIN: DE0005680300
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Donnerstag, den 22. Mai
2014, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in die Eventpassage
(Auditorium II), Kantstraße 8, 10623 Berlin, ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4
Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher nicht
erforderlich.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf
der Hauptversammlung am 22. Mai 2014. Es ist daher ein neuer
Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt
die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung
nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei Beginn der Amtszeit
laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der
Raffay GmbH & Co. KG, Hamburg, wohnhaft in Potsdam
b) Herrn Ingo Hassert, selbständiger Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater, wohnhaft in Düren,
c) Herrn Markus Schunk, Geschäftsführer der
Holtzbrinck Digital GmbH, der Holtzbrinck Digital Incubation
GmbH und der NetDoktor.de GmbH, Gutefrage.net GmbH und
Spotlight GmbH, alle München, sowie Prokurist der
Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, wohnhaft
in Reutlingen,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass ihre
Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen
werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen weitgehend die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele,
allerdings mit folgender Ausnahme: Nicht erreicht werden konnte das
Ziel, der ordentlichen Hauptversammlung anlässlich der anstehenden
regulären Neuwahl eine Frau als Kandidatin für den Aufsichtsrat
vorzuschlagen. Hintergrund ist, dass sich eine bereits vorgesehene und
angesprochene Kandidatin im Herbst des Jahres 2013 kurzfristig
beruflich verändert hat. Infolge dieser Veränderung kam sie aber nicht
mehr für das Amt des Aufsichtsrats der Gesellschaft in Betracht. In
der kurzen Zeit bis zur Einberufung der Hauptversammlung war es dann
leider nicht mehr möglich, insbesondere unter Berücksichtigung der
weiteren Diversity-Ziele sowie der Zusammensetzung des Gesamtgremiums
eine passende Kandidatin zu ermitteln und der Hauptversammlung zur
Wahl vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche
Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gem. dem
Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem
Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt:
Herrn Markus Schunk ist Geschäftsführer der Holtzbrinck Digital GmbH,
München. Der Stimmrechtsanteil der Holtzbrinck Digital GmbH an der
Gesellschaft beträgt gem. der letzen Stimmrechtsmitteilung aus
September 2013 mehr als 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% und
betrug am 06.09.2013 70,08%. Dies entspricht 14.050.916 Stimmen.
Weitere Informationen zum beruflichen Werdegang der Kandidaten und zu
ihren fachlichen Qualifikationen werden ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung
veröffentlicht.
Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Herr Dr. Gutbrod ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer
in- oder ausländischer Kontrollgremien:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte
- MyHammer AG, Berlin
- Bisnode AB, Stockholm, Mitglied
- ifund services AG, Zürich, Vorsitz
- Fundinfo AG, Zürich, Vorsitz
- ISA Auctionata Auktionen AG, Wien, Vorsitz
b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien
- keine
Herr Hassert ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer
in- oder ausländischer Kontrollgremien:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte
- keine
b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien
- Mitglied im Beirat der Alacris Theranostics GmbH,
Berlin
Herr Schunk ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer
in- oder ausländischer Kontrollgremien:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte
- MyHammer AG, Berlin
b) vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien
- Money.pl Sp. z o.o., Breslau
- Searchmetrics GmbH, Berlin
- GlobalLeadsGroup, Berlin
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer
etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.
Juni 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
a) Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart
(Zweigniederlassung Berlin) wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.
b) Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart
(Zweigniederlassung Berlin) wird für den Fall, dass eine
freiwillige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 erfolgt, zum
Abschlussprüfer bestellt.
Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Beschlussfassung unter dem
vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft
begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der
Inhalte eines erstellten Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen.
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der
Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§
222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der
Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage und
die Anpassung von § 4 der Satzung
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April 10, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)
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