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DGAP-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Wetzlar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Pfeiffer Vacuum Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
11.04.2014 15:24 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Pfeiffer Vacuum Technology AG 
 
   Asslar 
 
   ISIN DE0006916604 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am 
   Donnerstag, den 22. Mai 2014, 14:00 Uhr, in die Stadthalle in 35578 
   Wetzlar, Brühlsbachstr. 2B, herzlich ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum 
   Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2013. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG 
   und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen 
   Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- 
   und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 
   17. März 2014 festgestellt beziehungsweise gebilligt hat. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 92.410.371,82 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,65 auf jede                Euro 
   dividendenberechtigte Stückaktie für das Geschäftsjahr    26.149.269,35 
   2013 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                          Euro 
                                                             66.261.075,47 
 
                                                                      Euro 
                                                             92.410.371,82 
 
   Die Dividende ist am 23. Mai 2014 zahlbar. 
 
   Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit 
   keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch 
   den Erwerb eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 
   Euro 2,65 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung 
   ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2013 vor. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2013 vor. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer sowohl für den 
   Jahresabschluss der Aktiengesellschaft als auch für den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- 
   oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder 
   Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals 
   sowie die Änderung der Satzung 
 
   Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2009 hat eine Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines bedingten 
   Kapitals in Höhe von Euro 5.741.184,00 sowie die Änderung der Satzung 
   beschlossen. Diese Ermächtigung läuft am 23. Mai 2014 aus. Diese 
   Ermächtigung soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt und um die 
   Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder 
   Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente 
   erweitert werden; ferner soll die Schaffung eines neuen bedingten 
   Kapitals in Höhe von rund 25 % des Grundkapitals sowie die Änderung 
   der Satzung beschlossen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
     a)    Ermächtigung zur Begebung von 
           Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten 
           bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und 
           Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser 
           Instrumente) 
 
 
       (1)   Laufzeit der Ermächtigung und Nennbetrag 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2019 einmalig oder mehrmals 
             auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder 
             Wandelanleihen, Genussrechte oder 
             Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser 
             Instrumente (zusammen 'Schuldverschreibungen') im 
             Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 auszugeben 
             und den Inhabern oder Gläubigern der Optionsanleihen 
             Optionsrechte bzw. den Inhabern oder Gläubigern von 
             Wandelanleihen Wandlungsrechte für bis zu 2.466.914 auf den 
             Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem 
             anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 
             Euro 6.315.299,84 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. 
             Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die 
             Wandelanleihebedingungen können auch eine Verpflichtung 
             begründen, die Wandlungsrechte auszuüben (nachfolgend auch 
             die 'Wandlungspflicht'). 
 
 
             Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter 
             Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der 
             gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie 
             können auch durch eine Konzerngesellschaft der Pfeiffer 
             Vacuum Technology AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben 
             werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die 
             Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den 
             Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder 
             Wandelanleihen Options- bzw. Wandlungsrechte oder 
             Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der 
             Pfeiffer Vacuum Technology AG zu gewähren bzw. ihnen 
             aufzuerlegen. 
 
 
       (2)   Bezugsrecht 
 
 
             Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise 
             eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem 
             Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten 
             mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären 
             zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer 
             Konzerngesellschaft der Pfeiffer Vacuum Technology AG im 
             Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die 
             Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre 
             der Pfeiffer Vacuum Technology AG entsprechend 
             sicherzustellen. 
 
 
             Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der 
             Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit 
             auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von 
             bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options-, 
             oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein 
             Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach 
             Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei 
             Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. 
 
 
             Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf 
             Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder 
             Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, 
             vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach 
             pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der 
             Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach 
             anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden 
             ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich 
             unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des 
             Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit 
             Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht 
             ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder 
             Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit 
             einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 
             Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar 
             weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser 
             Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der 
             vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 
             Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2014 09:24 ET (13:24 GMT)

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