Pfeiffer Vacuum Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
11.04.2014 15:24
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pfeiffer Vacuum Technology AG
Asslar
ISIN DE0006916604
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, den 22. Mai 2014, 14:00 Uhr, in die Stadthalle in 35578
Wetzlar, Brühlsbachstr. 2B, herzlich ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum
Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2013. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG
und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-
und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am
17. März 2014 festgestellt beziehungsweise gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 92.410.371,82 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,65 auf jede Euro
dividendenberechtigte Stückaktie für das Geschäftsjahr 26.149.269,35
2013
Vortrag auf neue Rechnung Euro
66.261.075,47
Euro
92.410.371,82
Die Dividende ist am 23. Mai 2014 zahlbar.
Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit
keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch
den Erwerb eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von
Euro 2,65 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr
2013 vor.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr
2013 vor.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer sowohl für den
Jahresabschluss der Aktiengesellschaft als auch für den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-
oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals
sowie die Änderung der Satzung
Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2009 hat eine Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines bedingten
Kapitals in Höhe von Euro 5.741.184,00 sowie die Änderung der Satzung
beschlossen. Diese Ermächtigung läuft am 23. Mai 2014 aus. Diese
Ermächtigung soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt und um die
Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente
erweitert werden; ferner soll die Schaffung eines neuen bedingten
Kapitals in Höhe von rund 25 % des Grundkapitals sowie die Änderung
der Satzung beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) Ermächtigung zur Begebung von
Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten
bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente)
(1) Laufzeit der Ermächtigung und Nennbetrag
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2019 einmalig oder mehrmals
auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder
Wandelanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser
Instrumente (zusammen 'Schuldverschreibungen') im
Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 auszugeben
und den Inhabern oder Gläubigern der Optionsanleihen
Optionsrechte bzw. den Inhabern oder Gläubigern von
Wandelanleihen Wandlungsrechte für bis zu 2.466.914 auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu
Euro 6.315.299,84 nach näherer Maßgabe der Options- bzw.
Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die
Wandelanleihebedingungen können auch eine Verpflichtung
begründen, die Wandlungsrechte auszuüben (nachfolgend auch
die 'Wandlungspflicht').
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter
Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der
gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie
können auch durch eine Konzerngesellschaft der Pfeiffer
Vacuum Technology AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben
werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die
Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den
Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder
Wandelanleihen Options- bzw. Wandlungsrechte oder
Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der
Pfeiffer Vacuum Technology AG zu gewähren bzw. ihnen
aufzuerlegen.
(2) Bezugsrecht
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise
eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem
Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer
Konzerngesellschaft der Pfeiffer Vacuum Technology AG im
Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die
Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre
der Pfeiffer Vacuum Technology AG entsprechend
sicherzustellen.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit
auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von
bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options-,
oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein
Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei
Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf
Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder
Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden,
vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach
pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der
Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach
anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden
ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich
unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit
Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht
ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder
Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10
Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser
Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der
vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte
Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:
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