SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 15:13 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 27. Mai 2014 um 10.00 Uhr im Kongress Palais Kassel - Stadthalle, Friedrich-Ebert-Straße 152, 34119 Kassel, Deutschland stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, ein. I. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht, sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2013 Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind auf unserer Investor Relations Seite im Internet unter http://www.SMA.de/Hauptversammlung zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 492.399.703,72 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jürgen Dolle für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Roland Grebe für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Lydia Sommer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Pierre-Pascal Urbon für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Marko Werner für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. E. h. Günther Cramer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Drews für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Erik Ehrentraut für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Günther Häckl für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Winfried Hoffmann für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. (em.) Dr.-Ing. Werner Kleinkauf für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Ullrich Meßmer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Alexander Naujoks für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Joachim Schlosser für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Reiner Wettlaufer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. m) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Mirko Zeidler für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das nachstehend erläuterte überarbeitete System der Vorstandsvergütung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu billigen: Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der SMA Solar Technology AG 2014 Das Vergütungssystem für den Vorstand - einschließlich der wesentlichen Vertragselemente - wird vom Aufsichtsratsplenum beschlossen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand und legt Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile fest. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der in der Gesellschaft üblichen Vergütungsstruktur. Der Aufsichtsrat hat hierbei auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zu der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt unter Berücksichtigung auch der zeitlichen Entwicklung in die Prüfung einbezogen und dazu die Vergleichsgruppen des oberen Führungskreises und der Belegschaft festgelegt. Die Vergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Danach setzt sich die Vergütung des Vorstands aus den folgenden Bestandteilen zusammen, wobei die fixe Vergütung 40 Prozent bis 50 Prozent sowie die variable Vergütung und der langfristige Bonus bei gutem Geschäftsverlauf zusammen 50 Prozent bis 60 Prozent der Gesamtvergütung vor Nebenleistungen betragen sollen. Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung soll auf den langfristigen Bonus entfallen. Erfolgsunabhängige fixe Vergütung Die jährliche fixe Vergütung wird in 13 Monatsgehälter aufgeteilt. Das 13. Monatsgehalt wird mit dem Novembergehalt, bei Ein- und Austritt anteilsmäßig, ausgezahlt. Erfolgsabhängige variable Vergütung
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)