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(1)

DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SMA Solar Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SMA Solar Technology AG 
 
   Niestetal 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J 
   ISIN: DE000A0DJ6J9 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   am 27. Mai 2014 um 10.00 Uhr 
 
   im Kongress Palais Kassel - Stadthalle, 
   Friedrich-Ebert-Straße 152, 34119 Kassel, Deutschland 
 
   stattfindenden 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, ein. 
 
     I.    Tagesordnung: 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 nebst Lagebericht der SMA Solar Technology 
           AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 
           nebst Konzernlagebericht, sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs. 2 Nr. 5 des 
           Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind 
           auf unserer Investor Relations Seite im Internet unter 
           http://www.SMA.de/Hauptversammlung zugänglich. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
           näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so 
           dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
           492.399.703,72 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
           Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Jürgen Dolle für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Roland Grebe für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau 
             Lydia Sommer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Pierre-Pascal Urbon für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Marko Werner für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Dr.-Ing. E. h. Günther Cramer für das Geschäftsjahr 2013 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Drews für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Erik Ehrentraut für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Günther Häckl für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       g)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Winfried Hoffmann für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       h)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Prof. (em.) Dr.-Ing. Werner Kleinkauf für das Geschäftsjahr 
             2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       i)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Ullrich Meßmer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       j)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Alexander Naujoks für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       k)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Joachim Schlosser für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       l)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Reiner Wettlaufer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       m)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Mirko Zeidler für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für 
           den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
           erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
             Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer des verkürzten Abschlusses 
           und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2014, sofern diese einer solchen prüferischen 
           Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das nachstehend 
           erläuterte überarbeitete System der Vorstandsvergütung gemäß § 
           120 Abs. 4 AktG zu billigen: 
 
 
           Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der SMA Solar 
           Technology AG 2014 
 
 
           Das Vergütungssystem für den Vorstand - einschließlich der 
           wesentlichen Vertragselemente - wird vom Aufsichtsratsplenum 
           beschlossen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das 
           Vergütungssystem für den Vorstand und legt Zielvorgaben für 
           die variablen Vergütungsbestandteile fest. Kriterien für die 
           Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des 
           einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die 
           wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens als auch 
           die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des 
           Vergleichsumfeldes und der in der Gesellschaft üblichen 
           Vergütungsstruktur. Der Aufsichtsrat hat hierbei auch das 
           Verhältnis der Vorstandsvergütung zu der Vergütung des oberen 
           Führungskreises und der Belegschaft insgesamt unter 
           Berücksichtigung auch der zeitlichen Entwicklung in die 
           Prüfung einbezogen und dazu die Vergleichsgruppen des oberen 
           Führungskreises und der Belegschaft festgelegt. Die Vergütung 
           wird so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte 
           Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Danach setzt sich die 
           Vergütung des Vorstands aus den folgenden Bestandteilen 
           zusammen, wobei die fixe Vergütung 40 Prozent bis 50 Prozent 
           sowie die variable Vergütung und der langfristige Bonus bei 
           gutem Geschäftsverlauf zusammen 50 Prozent bis 60 Prozent der 
           Gesamtvergütung vor Nebenleistungen betragen sollen. 
           Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung soll auf den 
           langfristigen Bonus entfallen. 
 
 
           Erfolgsunabhängige fixe Vergütung 
 
 
           Die jährliche fixe Vergütung wird in 13 Monatsgehälter 
           aufgeteilt. Das 13. Monatsgehalt wird mit dem Novembergehalt, 
           bei Ein- und Austritt anteilsmäßig, ausgezahlt. 
 
 
           Erfolgsabhängige variable Vergütung 
 
 

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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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