SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:13
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SMA Solar Technology AG
Niestetal
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J
ISIN: DE000A0DJ6J9
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am 27. Mai 2014 um 10.00 Uhr
im Kongress Palais Kassel - Stadthalle,
Friedrich-Ebert-Straße 152, 34119 Kassel, Deutschland
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, ein.
I. Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 nebst Lagebericht der SMA Solar Technology
AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013
nebst Konzernlagebericht, sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs. 2 Nr. 5 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2013
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind
auf unserer Investor Relations Seite im Internet unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung zugänglich. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so
dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von
492.399.703,72 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Einzelentlastung der
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Jürgen Dolle für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Roland Grebe für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau
Lydia Sommer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Pierre-Pascal Urbon für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Marko Werner für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Einzelentlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Dr.-Ing. E. h. Günther Cramer für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Peter Drews für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Erik Ehrentraut für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Günther Häckl für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Winfried Hoffmann für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Prof. (em.) Dr.-Ing. Werner Kleinkauf für das Geschäftsjahr
2013 Entlastung zu erteilen.
i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Ullrich Meßmer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Alexander Naujoks für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Joachim Schlosser für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Reiner Wettlaufer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
m) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Mirko Zeidler für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für
den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2014, sofern diese einer solchen prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das nachstehend
erläuterte überarbeitete System der Vorstandsvergütung gemäß §
120 Abs. 4 AktG zu billigen:
Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der SMA Solar
Technology AG 2014
Das Vergütungssystem für den Vorstand - einschließlich der
wesentlichen Vertragselemente - wird vom Aufsichtsratsplenum
beschlossen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das
Vergütungssystem für den Vorstand und legt Zielvorgaben für
die variablen Vergütungsbestandteile fest. Kriterien für die
Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des
einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die
wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens als auch
die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des
Vergleichsumfeldes und der in der Gesellschaft üblichen
Vergütungsstruktur. Der Aufsichtsrat hat hierbei auch das
Verhältnis der Vorstandsvergütung zu der Vergütung des oberen
Führungskreises und der Belegschaft insgesamt unter
Berücksichtigung auch der zeitlichen Entwicklung in die
Prüfung einbezogen und dazu die Vergleichsgruppen des oberen
Führungskreises und der Belegschaft festgelegt. Die Vergütung
wird so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte
Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Danach setzt sich die
Vergütung des Vorstands aus den folgenden Bestandteilen
zusammen, wobei die fixe Vergütung 40 Prozent bis 50 Prozent
sowie die variable Vergütung und der langfristige Bonus bei
gutem Geschäftsverlauf zusammen 50 Prozent bis 60 Prozent der
Gesamtvergütung vor Nebenleistungen betragen sollen.
Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung soll auf den
langfristigen Bonus entfallen.
Erfolgsunabhängige fixe Vergütung
Die jährliche fixe Vergütung wird in 13 Monatsgehälter
aufgeteilt. Das 13. Monatsgehalt wird mit dem Novembergehalt,
bei Ein- und Austritt anteilsmäßig, ausgezahlt.
Erfolgsabhängige variable Vergütung
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
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