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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Viscom AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Viscom AG 
 
   Hannover 
 
   ISIN DE0007846867 
   WKN 784 686 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 
   10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Viscom AG ein. 
 
   Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der 
           Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 18. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
           Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die 
           zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der 
           Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der 
           Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die 
           Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
           Tagesordnung gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2013 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.172.425,92 EUR wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 1,70 EUR je    15.104.602,00 
          dividendenberechtigter Stückaktie                         EUR 
 
          Gewinnvortrag                                   67.823,92 EUR 
 
          Bilanzgewinn                                    15.172.425,92 
                                                                    EUR 
 
 
           Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung 
           vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 1,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet. Die Dividende soll ab dem 28. Mai 2014 
           ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum 
           Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2014 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 beschließt. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der 
           Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen 
           sind. § 1 Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung. 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Claus-Eberhard Liedtke wird sich nicht zur 
           Wiederwahl des Aufsichtsrats stellen. 
 
 
           Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die 
           Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
           nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung 
           des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
           berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. Mai 2013 für seine 
           Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffer 1) 
           bis 3) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
           Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
           2018 zu beschließen hat. 
 
 
       (1)   Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann, Barsinghausen 
             Selbständiger Unternehmensberater für High-Tech-Unternehmen 
 
 
       (2)   Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland, Hemmingen 
             Selbständiger Unternehmens- und Personalberater 
 
 
       (3)   Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, Wunstorf 
             Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für 
             Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz 
             Universität Hannover, Garbsen 
 
 
             Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches Zentrum für optische 
             Technologien, Hannover 
 
 
             Geschäftsführender Gesellschafter im IPH, Institut für 
             Integrierte Produktion gGmbH, Hannover 
 
 
             Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Laser Zentrum 
             Hannover e.V., Hannover 
 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
           Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der LPKF Laser & Electronics AG, Garbsen 
 
 
       -     Aufsichtsratsmitglied der SLM Solutions Group 
             AG, Lübeck 
 
 
 
           Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Die Herren Bernd Hackmann und Klaus Friedland sind Mitglieder 
           des Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen damit in einer 
           geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Aufsichtsrat 
           als Organ. Ansonsten stehen die vorgeschlagenen Personen in 
           keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Wege der Einzelwahl 
           gewählt werden. 
 
 
           Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner aktuellen Besetzung 
           folgend soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der 
           Viscom AG Herr Bernd Hackmann als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
   *** 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 
   Hannover, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während 
   der üblichen Geschäftszeiten aus: 
 
     *     die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
           Unterlagen; 
 
 
     *     Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance 
           Berichts im Geschäftsbericht 2013. 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausliegen und sind im Internet unter 
   www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
   zugänglich. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten ausgegeben. 
 

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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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