Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867 WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Viscom AG ein. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 18. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.172.425,92 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,70 EUR je 15.104.602,00 dividendenberechtigter Stückaktie EUR Gewinnvortrag 67.823,92 EUR Bilanzgewinn 15.172.425,92 EUR Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. Die Dividende soll ab dem 28. Mai 2014 ausgezahlt werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 beschließt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung. Herr Prof. Dr.-Ing. Claus-Eberhard Liedtke wird sich nicht zur Wiederwahl des Aufsichtsrats stellen. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. Mai 2013 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffer 1) bis 3) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 zu beschließen hat. (1) Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann, Barsinghausen Selbständiger Unternehmensberater für High-Tech-Unternehmen (2) Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland, Hemmingen Selbständiger Unternehmens- und Personalberater (3) Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, Wunstorf Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz Universität Hannover, Garbsen Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches Zentrum für optische Technologien, Hannover Geschäftsführender Gesellschafter im IPH, Institut für Integrierte Produktion gGmbH, Hannover Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Laser Zentrum Hannover e.V., Hannover Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann - Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der LPKF Laser & Electronics AG, Garbsen - Aufsichtsratsmitglied der SLM Solutions Group AG, Lübeck Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland - keine Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer - keine Die Herren Bernd Hackmann und Klaus Friedland sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen damit in einer geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Aufsichtsrat als Organ. Ansonsten stehen die vorgeschlagenen Personen in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Wege der Einzelwahl gewählt werden. Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner aktuellen Besetzung folgend soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Viscom AG Herr Bernd Hackmann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. *** Vorlagen an die Aktionäre Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus: * die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen; * Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichts im Geschäftsbericht 2013. Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und sind im Internet unter www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben.
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)