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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Viscom AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Viscom AG 
 
   Hannover 
 
   ISIN DE0007846867 
   WKN 784 686 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 
   10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Viscom AG ein. 
 
   Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der 
           Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 18. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
           Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die 
           zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der 
           Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der 
           Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die 
           Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
           Tagesordnung gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2013 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.172.425,92 EUR wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 1,70 EUR je    15.104.602,00 
          dividendenberechtigter Stückaktie                         EUR 
 
          Gewinnvortrag                                   67.823,92 EUR 
 
          Bilanzgewinn                                    15.172.425,92 
                                                                    EUR 
 
 
           Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung 
           vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 1,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet. Die Dividende soll ab dem 28. Mai 2014 
           ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum 
           Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2014 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 beschließt. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der 
           Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen 
           sind. § 1 Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung. 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Claus-Eberhard Liedtke wird sich nicht zur 
           Wiederwahl des Aufsichtsrats stellen. 
 
 
           Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die 
           Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
           nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung 
           des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
           berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. Mai 2013 für seine 
           Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffer 1) 
           bis 3) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
           Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
           2018 zu beschließen hat. 
 
 
       (1)   Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann, Barsinghausen 
             Selbständiger Unternehmensberater für High-Tech-Unternehmen 
 
 
       (2)   Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland, Hemmingen 
             Selbständiger Unternehmens- und Personalberater 
 
 
       (3)   Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, Wunstorf 
             Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für 
             Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz 
             Universität Hannover, Garbsen 
 
 
             Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches Zentrum für optische 
             Technologien, Hannover 
 
 
             Geschäftsführender Gesellschafter im IPH, Institut für 
             Integrierte Produktion gGmbH, Hannover 
 
 
             Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Laser Zentrum 
             Hannover e.V., Hannover 
 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
           Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der LPKF Laser & Electronics AG, Garbsen 
 
 
       -     Aufsichtsratsmitglied der SLM Solutions Group 
             AG, Lübeck 
 
 
 
           Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Die Herren Bernd Hackmann und Klaus Friedland sind Mitglieder 
           des Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen damit in einer 
           geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Aufsichtsrat 
           als Organ. Ansonsten stehen die vorgeschlagenen Personen in 
           keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Wege der Einzelwahl 
           gewählt werden. 
 
 
           Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner aktuellen Besetzung 
           folgend soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der 
           Viscom AG Herr Bernd Hackmann als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
   *** 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 
   Hannover, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während 
   der üblichen Geschäftszeiten aus: 
 
     *     die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
           Unterlagen; 
 
 
     *     Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance 
           Berichts im Geschäftsbericht 2013. 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausliegen und sind im Internet unter 
   www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
   zugänglich. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten ausgegeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt somit 9.020.000. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
   Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 22 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
   jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher Sprache zu 
   erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
   (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 20. Mai 2014, 24.00 Uhr 
   zugehen: 
 
   Viscom AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
   des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 
   6. Mai 2014, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
   ihrem depotführenden Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 
   135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Telefax an die Gesellschaft verwenden 
   Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom 
   AG, HV-Vollmacht 2014, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder 
   per Telefax an +49 511 94996-555. Als elektronischen Übermittlungsweg 
   bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung an 
   folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: HV-Vollmacht2014@viscom.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären, die sich nach den vorstehenden 
   Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, an, von der Gesellschaft 
   benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten mit Weisungen 
   müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne 
   Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
   Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann ebenfalls das den Aktionären zusammen mit 
   der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular 
   verwendet werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 23. Mai 
   2014 (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG, HV-Vollmacht 2014, 
   Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder per Telefax an +49 511 
   94996-555 bzw. per E-Mail an HV-Vollmacht2014@viscom.de zu 
   übermitteln. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder Stück 451.000 Aktien) 
   erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die 
   Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei 
   eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben 
   ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
   Verlangen halten (vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, 142 
   Abs. 2 Satz 2 AktG). Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu 
   beachten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene 
   Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das 
   Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen 
   Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
   26. April 2014, 24.00 Uhr zugehen. Wir bitten, ein derartiges 
   Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
   Viscom AG 
   Vorstand 
   Carl-Buderus-Straße 9-15 
   30455 Hannover 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.de unter der Rubrik 
   Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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