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DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GFT Technologies Aktiengesellschaft 
 
   Stuttgart 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - 
   - ISIN DE0005800601 - 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der GFT Technologies Aktiengesellschaft, 
 
   die am 
 
   27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr 
 
   im Corporate Center der GFT Technologies AG, 
   Filderhauptstraße 142, 
   70599 Stuttgart-Plieningen 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013 
           abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je                               EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                          5.265.189,20 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung:                                     EUR 
                                                               6.153.829,97 
 
   ______________________________________________________- 
              ____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn:                                                        EUR 
                                                              11.419.019,17 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der 
           Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach 
           Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl 
           dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für 
           das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter 
           Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht der 
           Zwischenfinanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
           zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 
           im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr. 
           Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky, 
           Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr. 
           Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine 
           weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die 
           folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 
 
 
       a)    Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger 
             Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in 
             München; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         *     MainFirst Bank Aktiengesellschaft, 
               Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
         *     MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied 
               des Verwaltungsrats) 
 
 
 
       b)    Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort 
             in Bad Homburg; 
 
 
             Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             aus. 
 
 
       c)    Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, 
             Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), 
             mit Wohnort in Eschweiler; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       d)    Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer 
             (Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit 
             Wohnort in Erdmannhausen; 
 
 
             Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             aus. 
 
 
       e)    Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher 
             Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und 
             Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit 
             Wohnort in Stuttgart; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, 
             Stuttgart 
 
 
       f)    Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group 
             Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in 
             Verl; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den 
           Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. 
           Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden 
           Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz 
           vorschlagen. 
 
 
   I. 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
     a)    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei 
           der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher 
           oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform. 
 
 
           Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft 
           nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine 
           in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
           Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
           Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser 
           Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 
           6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
 

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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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