GFT Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- GFT Technologies Aktiengesellschaft Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - - ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies Aktiengesellschaft, die am 27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr im Corporate Center der GFT Technologies AG, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart-Plieningen stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je EUR dividendenberechtigter Stückaktie: 5.265.189,20 Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 6.153.829,97 ______________________________________________________- ____________________________________________ Bilanzgewinn: EUR 11.419.019,17 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr. Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky, Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr. Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: a) Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in München; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * MainFirst Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) * MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) b) Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort in Bad Homburg; Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. c) Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), mit Wohnort in Eschweiler; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) d) Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer (Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit Wohnort in Erdmannhausen; Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. e) Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit Wohnort in Stuttgart; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart f) Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in Verl; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des Aufsichtsrats) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz vorschlagen. I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts a) Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform. Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag').
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)