GFT Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GFT Technologies Aktiengesellschaft
Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 -
- ISIN DE0005800601 -
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der GFT Technologies Aktiengesellschaft,
die am
27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr
im Corporate Center der GFT Technologies AG,
Filderhauptstraße 142,
70599 Stuttgart-Plieningen
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013
abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.265.189,20
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR
6.153.829,97
______________________________________________________-
____________________________________________
Bilanzgewinn: EUR
11.419.019,17
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach
Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr
2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl
dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter
Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte
Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht der
Zwischenfinanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr.
Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky,
Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr.
Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine
weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die
folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
a) Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger
Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in
München;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* MainFirst Bank Aktiengesellschaft,
Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
* MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied
des Verwaltungsrats)
b) Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort
in Bad Homburg;
Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
c) Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky,
Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF),
mit Wohnort in Eschweiler;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
d) Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer
(Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit
Wohnort in Erdmannhausen;
Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
e) Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher
Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und
Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit
Wohnort in Stuttgart;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse,
Stuttgart
f) Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group
Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in
Verl;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr.
Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz
vorschlagen.
I.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
a) Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform.
Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft
nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den
6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag').
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