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DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Wilex AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WILEX AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 661 472 
   ISIN: DE0006614720 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Freitag, den 23. Mai 2014, 
   um 11:00 Uhr 
 
   in das Haus der Bayerischen Wirtschaft (HBW), Europasaal, 
   Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           zusammengefassten Lageberichts für die WILEX AG und den 
           WILEX-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 
           30. November 2013 beendete Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im 
           Internet unter 
           http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2014/ 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG, 
           Grillparzerstr. 10, 81675 München, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das zum 30. November 2013 beendete Geschäftsjahr 
           2012/2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das zum 30. November 2013 beendete 
           Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats 
           folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das zum 30. November 2014 endende Geschäftsjahr 2013/2014 
           bestellt. 
 
 
     5.    Satzungsänderung 
 
 
           Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll redaktionell 
           angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             'Gegenstand des Unternehmens ist die Erforschung, 
             Entwicklung, Herstellung, Zulassung und der Vertrieb von 
             Arzneimitteln und Diagnostika, vorzugsweise im Bereich der 
             Onkologie, auch im Wege der Erbringung von Dienstleistungen 
             für Dritte, sowie Ein- und Auslizenzierung darauf 
             basierender Schutzrechte.' 
 
 
       b)    § 2 Abs. 2 der Satzung wird um folgenden Satz 4 
             ergänzt: 
 
 
             'Der Gesellschaftszweck kann durch die Gesellschaft und 
             Tochtergesellschaften gemeinsam oder jeweils in 
             Teilbereichen erfüllt werden.' 
 
 
 
     6.    Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der 
           Einziehung von drei Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 
           Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG 
 
 
           Zur Erhöhung der Flexibilität der WILEX AG für etwaige 
           künftige Kapitalerhöhungen soll eine Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien (Tagesordnungspunkt 7) durchgeführt 
           werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene, 
           vorgeschaltete Einziehung von drei Aktien der Gesellschaft, 
           die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellt werden (§ 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 
           Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter 
           Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien in einem glatten 
           Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach 
           Einziehung der drei Aktien besteht ein Grundkapital, das durch 
           das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der 
           Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass Bruchteile 
           entstehen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
             31.275.507,00, eingeteilt in 31.275.507 auf den Inhaber 
             lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 3,00 
             auf EUR 31.275.504,00 herabgesetzt im Wege der 
             Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 
             Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese 
             Herabsetzung wird durch die Einziehung von drei Stückaktien 
             mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 
             je Stückaktie, insgesamt somit EUR 3,00, vorgenommen, auf 
             die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der 
             Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
             gestellt und damit erworben werden. Diese 
             Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine 
             Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der 
             unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 23. Mai 
             2014 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch 
             Zusammenlegung von Aktien ein glattes 
             Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die 
             eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in 
             Höhe von insgesamt EUR 3,00 wird in die Kapitalrücklage der 
             Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. 
 
 
       b)    § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung erhalten mit 
             dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: 
 
 
         '(1)  Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
               31.275.504,00 (in Worten: einunddreißig Millionen 
               zweihundertfünfundsiebzigtausend fünfhundertundvier Euro). 
 
 
 
         (2)   Das Grundkapital ist eingeteilt in 31.275.504 
               auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
               rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 
               pro Aktie.' 
 
 
 
 
     7.    Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch 
           die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines 
           Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. 
           AktG 
 
 
           Das Grundkapital der WILEX AG soll nach §§ 222 ff. AktG 
           herabgesetzt werden, um einen Teil des Grundkapitals in die 
           Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen und um die 
           Flexibilität der WILEX AG für etwaige künftige 
           Kapitalmaßnahmen zu erhöhen. 
 
 
           Die Herabsetzung bewirkt als bilanzielle Maßnahme eine 
           Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz der WILEX AG 
           vom 'Gezeichneten Kapital' in die nicht ausschüttungsfähige 
           'Kapitalrücklage'. Es erfolgt keine Ausschüttung an Aktionäre. 
           Nach der Einziehung von drei Aktien auf Grundlage des 
           Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 6 soll auf Grundlage des 
           Beschlusses unter diesem Tagesordnungspunkt 7 die Anzahl der 
           ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien 
           im Verhältnis 4 zu 1 von 31.275.504 auf 7.818.876 reduziert 
           werden. Der Kurs der Aktie der WILEX AG lag immer wieder für 
           mehrere Monate unter dem Nominalwert von EUR 1,00. Die Ausgabe 
           von neuen Aktien ist nur zulässig, wenn sie zu einem Wert 
           erfolgt, der mindestens dem rechnerischen Anteil der Aktie am 
           Grundkapital entspricht. Durch die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt 7 zu beschließende Maßnahme ist zu 
           erwarten, dass der Börsenkurs der Aktien nach Durchführung der 
           Kapitalherabsetzung den geringsten anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals je Stückaktie dauerhaft übersteigt. Sie erhöht 
           damit im Hinblick auf den Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 
           AktG die Flexibilität der WILEX AG für etwaige künftige 
           Kapitalerhöhungen. 
 
 

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April 14, 2014 09:16 ET (13:16 GMT)

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