Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
105 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MEDICLIN Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MEDICLIN Aktiengesellschaft 
 
   Offenburg 
 
   - ISIN DE0006595101 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 659510 - 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 28. Mai 
   2014, um 11.00 Uhr im Hotel InterContinental Frankfurt, 
   Wilhelm-Leuschner-Straße 43, 60329 Frankfurt am Main, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 
           Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie werden auch 
           während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss 
           zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 18. März 2014 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des 
           Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. 
           Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 
           18.456.005,62 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
   **** 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die MEDICLIN 
   Aktiengesellschaft insgesamt 47.500.000 Stück nennbetragslose 
   Inhaberaktien ausgegeben, die 47.500.000 Stimmen gewähren. 
 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem 
   depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln: 
 
           MEDICLIN Aktiengesellschaft 
           c/o DZ Bank AG 
           dwpbank 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach 
           Telefax: +49 (0) 69 5099-1110 
           E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
   des 
 
   7. Mai 2014 (00.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) 
 
 
   beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens 
   bis zum Ablauf des 
 
   21. Mai 2014 (24.00 Uhr) 
 
 
   unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und 
   müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
   gehaltenen Aktien nur teilnahme- oder stimmberechtigt, soweit sie sich 
   vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten 
   hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
   Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere 
   Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, 
   die den Aktionären übersandt werden. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem 
   dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
   Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder 
   auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail 
   an die nachfolgend genannte Adresse: 
 
           MEDICLIN Aktiengesellschaft 
           Alexandra Mühr 
           Investor Relations 
           Okenstraße 27 
           77652 Offenburg 
           Telefax: + 49 (0) 781 488-184 
           E-Mail: hv2014@mediclin.de 
 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. Ein solcher Widerruf erfolgt zudem formfrei durch persönliches 
   Erscheinen auf der Hauptversammlung. Aktionäre, die einen Vertreter 
   bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das Vollmachtsformular, 
   welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu verwenden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 
   Absatz 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines 
   nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
   Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis 
   einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs 
   sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in 
   Textform zu erteilen. Ein Formular zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. 
   Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.