PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 15:19 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 28. Mai 2014 um 10.00 Uhr im Van der Valk Airporthotel Düsseldorf Am Hülserhof 57 40472 Düsseldorf stattfinden wird. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es nicht. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Rainer Laufs wird Entlastung erteilt. b) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Yom-Tov Samia wird Entlastung erteilt. c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Isaac Isman wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014 zu wählen. 5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat Herr Dr. Yom-Tov Samia ist vom Amtsgericht Coesfeld zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Yom-Tov Samia soll auch durch die Hauptversammlung legitimiert werden. Herr Dr. Yom-Tov Samia soll daher der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Yom-Tov Samia, Chief Executive Officer der IC Green Energy Ltd., Tel Aviv, Israel, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen. Herr Dr. Yom-Tov Samia ist in keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitglied. Darüber hinaus ist Herr Dr. Yom-Tov Samia Mitglied in folgenden vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Vorsitzender des Board of Directors von Primus Green Energy Inc. (USA) * Vorsitzender des Board of Directors von Heliofocus Ltd (Israel) * Vorsitzender des Board of Directors von Yam DYSHERS Ltd, (Israel) * Vorsitzender des Board of Directors von Y. Sam Solar Ltd.(Israel) * Mitglied des Board of Directors von Guardian Homeland Security SA (Spanien) * Mitglied des Board of Directors von Guardian Holdings LTD (Israel) Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 wird Folgendes mitgeteilt: Bei dem Vorgeschlagenen besteht folgende geschäftliche Beziehung zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: Herr Dr. Yom-Tov Samia ist CEO und President der IC Green Energy Ltd., Tel Aviv, Israel, die 69,08 % der stimmberechtigten Inhaber-Stammaktien der Petrotec AG hält, und die Herr Dr. Samia vertritt. Persönliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Bezüge des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats soll dem geänderten Geschäftsumfang und der gestiegenen Verantwortung des Aufsichtsrats angepasst werden. Dabei sollen bei der festen Jahresvergütung die besonderen Anforderungen an den Vorsitzenden berücksichtigt werden, zudem soll die variable Vergütung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Abs. 2 der Satzung (Vergütung) und § 12 Abs. 4 der Satzung (variable Vergütung) wie folgt zu ändern und neu zu fassen mit der Maßgabe, dass die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats erstmals auf das Geschäftsjahr 2014 Anwendung findet: § 12 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: '(2) Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das Vierfache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der Vergütung gem. Absatz 1.' § 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: '(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten weiterhin eine variable, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Vergütung. Sie wird mit Ablauf der regulären Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds fällig, als einmaliger Bonus ausgezahlt und berechnet sich wie folgt: a) Bemessungszeitraum ist für die erstmalige Zahlung der variablen Vergütung der Zeitraum vom 28.05.2014 bis zum Ende der regulären Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, anschließend der Zeitraum von der Bestellung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds bis zum Ende seiner regulären Amtszeit. b) Eine variable Vergütung ist nur zahlbar, wenn sich der Aktienkurs der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem, nachfolgend 'Aktienkurs') im Bemessungszeitraum besser entwickelt als der DAX subsector Renewable Energy (exchange rate) Index (oder ein vergleichbarer Nachfolge-Index, nachfolgend 'Index'). Verglichen werden der Durchschnitt des Aktienkurses und des Index in den letzten 90 Börsentagen vor Beginn des Bemessungszeitraums mit dem Durschnitt des Aktienkurses und des Index in den letzten 90 Börsentagen vor Ende des Bemessungszeitraums. Aus den Durchschnitten der Anfangs- und Endwerte des Aktienkurses und des Indexes wird eine prozentuale Steigerung errechnet. Nur dann, wenn (i) eine positive prozentuale Steigerung des Aktienkurses im Bemessungszeitraum erfolgte und (ii) die prozentuale Steigerung des Aktienkurses größer ist als die des Indexes, wird die variable Vergütung fällig. Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich danach, um wie viele Prozentpunkte die Steigerung des Aktienkurses die Steigerung des Indexes übersteigt. Bei einem Unterschied von bis zu 10 Prozentpunkten wird eine variable Vergütung von 20.000 EUR fällig, zwischen 10 und 20 Prozentpunkten eine Vergütung von 40.000 EUR, darüber
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April 14, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)