PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:19
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Petrotec AG
Borken
WKN PET111
ISIN DE000PET1111
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am
Mittwoch, den 28. Mai 2014 um 10.00 Uhr
im
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57
40472 Düsseldorf
stattfinden wird.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden
Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter
www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2013 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der
Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder
des Aufsichtsrats folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Rainer Laufs wird Entlastung
erteilt.
b) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Yom-Tov Samia wird
Entlastung erteilt.
c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Isaac Isman wird Entlastung
erteilt.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014 zu wählen.
5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Yom-Tov Samia ist vom Amtsgericht Coesfeld zum
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Die
gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Yom-Tov Samia soll auch
durch die Hauptversammlung legitimiert werden. Herr Dr.
Yom-Tov Samia soll daher der Hauptversammlung zur Wahl
vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei
Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Eine - auch mehrfache - Wiederwahl ist
zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Yom-Tov Samia, Chief Executive Officer der IC
Green Energy Ltd., Tel Aviv, Israel,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen.
Herr Dr. Yom-Tov Samia ist in keinen weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten Mitglied.
Darüber hinaus ist Herr Dr. Yom-Tov Samia Mitglied in
folgenden vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Vorsitzender des Board of Directors von Primus
Green Energy Inc. (USA)
* Vorsitzender des Board of Directors von
Heliofocus Ltd (Israel)
* Vorsitzender des Board of Directors von Yam
DYSHERS Ltd, (Israel)
* Vorsitzender des Board of Directors von Y. Sam
Solar Ltd.(Israel)
* Mitglied des Board of Directors von Guardian
Homeland Security SA (Spanien)
* Mitglied des Board of Directors von Guardian Holdings LTD
(Israel)
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013
wird Folgendes mitgeteilt:
Bei dem Vorgeschlagenen besteht folgende geschäftliche
Beziehung zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Herr Dr. Yom-Tov Samia ist CEO und President der IC Green
Energy Ltd., Tel Aviv, Israel, die 69,08 % der
stimmberechtigten Inhaber-Stammaktien der Petrotec AG hält,
und die Herr Dr. Samia vertritt.
Persönliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen nicht.
6. Beschlussfassung über die Anpassung der Bezüge des
Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll dem geänderten
Geschäftsumfang und der gestiegenen Verantwortung des
Aufsichtsrats angepasst werden. Dabei sollen bei der festen
Jahresvergütung die besonderen Anforderungen an den
Vorsitzenden berücksichtigt werden, zudem soll die variable
Vergütung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Abs. 2 der
Satzung (Vergütung) und § 12 Abs. 4 der Satzung (variable
Vergütung) wie folgt zu ändern und neu zu fassen mit der
Maßgabe, dass die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats
erstmals auf das Geschäftsjahr 2014 Anwendung findet:
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
'(2) Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das
Vierfache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der
Vergütung gem. Absatz 1.'
§ 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
'(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
weiterhin eine variable, auf den langfristigen
Unternehmenserfolg bezogene Vergütung. Sie wird mit Ablauf
der regulären Amtszeit des jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieds fällig, als einmaliger Bonus
ausgezahlt und berechnet sich wie folgt:
a) Bemessungszeitraum ist für die erstmalige
Zahlung der variablen Vergütung der Zeitraum vom
28.05.2014 bis zum Ende der regulären Amtszeit des
jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, anschließend der
Zeitraum von der Bestellung des jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieds bis zum Ende seiner regulären
Amtszeit.
b) Eine variable Vergütung ist nur zahlbar, wenn
sich der Aktienkurs der Gesellschaft im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem, nachfolgend
'Aktienkurs') im Bemessungszeitraum besser entwickelt
als der DAX subsector Renewable Energy (exchange rate)
Index (oder ein vergleichbarer Nachfolge-Index,
nachfolgend 'Index'). Verglichen werden der Durchschnitt
des Aktienkurses und des Index in den letzten 90
Börsentagen vor Beginn des Bemessungszeitraums mit dem
Durschnitt des Aktienkurses und des Index in den letzten
90 Börsentagen vor Ende des Bemessungszeitraums. Aus den
Durchschnitten der Anfangs- und Endwerte des
Aktienkurses und des Indexes wird eine prozentuale
Steigerung errechnet. Nur dann, wenn (i) eine positive
prozentuale Steigerung des Aktienkurses im
Bemessungszeitraum erfolgte und (ii) die prozentuale
Steigerung des Aktienkurses größer ist als die des
Indexes, wird die variable Vergütung fällig. Die Höhe
der variablen Vergütung bemisst sich danach, um wie
viele Prozentpunkte die Steigerung des Aktienkurses die
Steigerung des Indexes übersteigt. Bei einem Unterschied
von bis zu 10 Prozentpunkten wird eine variable
Vergütung von 20.000 EUR fällig, zwischen 10 und 20
Prozentpunkten eine Vergütung von 40.000 EUR, darüber
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