WMF AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 16:51 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- WMF AG Geislingen an der Steige ISIN DE0007803009 und DE0007803033 WKN 780300 und 780303 Einladung zur 131. Ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 22. Mai 2014 um 10.30 Uhr (MESZ), im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart stattfindenden 131. Ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WMF AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich und liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von EUR 7.000.000,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 6.977.734,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 22.266,00. Betrages von Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien (18.504 Stammaktien und 26.028 Vorzugsaktien) am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. *** Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache anmelden: WMF AG c/o Deutsche Bank AG Securities Productions General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 E-Mail: WP.HV@db-is.com Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ)zu beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank vorgenommen. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der Stammaktionäre) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform zu erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: WMF AG Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.
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April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)