WMF AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 16:51
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WMF AG
Geislingen an der Steige
ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303
Einladung zur 131. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 22. Mai 2014 um 10.30 Uhr (MESZ),
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 131. Ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich und liegen außerdem in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in der Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der
Steige zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift
erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF AG in Höhe von EUR 7.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 6.977.734,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 22.266,00.
Betrages von
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien (18.504 Stammaktien und 26.028 Vorzugsaktien) am Tag
der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 71 b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern
oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder eigene
Aktien veräußert werden. In diesem Fall wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend geänderter
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR
0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
***
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter
Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache
anmelden:
WMF AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Productions
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ)zu
beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens
15. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre
depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre,
die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur
Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts
weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank
vorgenommen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der
Stammaktionäre) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat,
dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben,
können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im
Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform zu
erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär
mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von
den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen
werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der
Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre
eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
WMF AG
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle
zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle,
Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.
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April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)
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