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DGAP-HV: BIEN-ZENKER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BIEN-ZENKER AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   BIEN-ZENKER AG 
 
   Schlüchtern 
 
   - WKN 522 810/ISIN DE 000 522 810 0 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
   am Freitag, dem 23. Mai 2014, 10:00 Uhr. 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
           am Freitag, dem 23. Mai 2014, 10:00 Uhr im 
           Portalhaus, Halle 11, in der Messe Frankfurt, 
           Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main - Zufahrt über 
           die Straße der Nationen - ein. 
 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BIEN-ZENKER AG zum 31. Dezember 2013 und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der 
           BIEN-ZENKER AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
           www.bien-zenker.de/investor-relations zugänglich und liegen 
           seit diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           aus. Sie werden ferner auch in der Hauptversammlung den 
           Aktionären zugänglich gemacht. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss 
           zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 10. April 2014 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie 
           einer Billigung des Konzernabschlusses durch die 
           Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so 
           dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe             EUR 
   von                                                      3.471.067,84 
 
   wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   somit insgesamt                                                   EUR 
                                                            1.935.889,60 
 
   ausgeschüttet, und der Restbetrag des Bilanzgewinns               EUR 
   2013 in Höhe von                                         1.535.178,24 
 
   wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin - Niederlassung 
           München, Ganghoferstr. 29, 80339 München, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Turnusgemäß stehen die Wahlen der Anteilseignervertreter im 
           Aufsichtsrat an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der BIEN-ZENKER AG setzt sich gemäß §§ 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG 
           in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen, und zwar aus zwei Anteilseignervertretern und einem 
           Arbeitnehmervertreter. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für die 
           gesetzlich zulässige Höchstdauer als Anteilseignervertreter zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       1.    Herrn Dr. Ulf Lange, Braunschweig, 
             Vorstandsmitglied der ADCURAM Group AG 
 
 
       2.    Herrn Wolfgang Breuer, Weilheim (Oberbayern), 
             selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 
 
 
 
           Herr Dr. Ulf Lange ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der IMA 
           Klessmann GmbH Holzbearbeitungssysteme, Lübbecke. Darüber 
           hinaus bestehen keine Mitgliedschaften in Aufsichtsräten 
           anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen 
           Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen, deutschen 
           Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien. 
 
 
           Herr Dr. Ulf Lange ist Gründer, Gesellschafter und 
           Vorstandsmitglied der ADCURAM Group AG, die mittelbar über die 
           ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG an der BIEN-ZENKER AG 
           beteiligt ist. Er ist zugleich Mitglied des Vorstands der 
           ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG. Zwischen der BIEN-ZENKER 
           AG und der ADCURAM Group AG, Theatinerstr. 7, 80333 München, 
           besteht zudem ein Beratervertrag. 
 
 
           Herr Wolfgang Breuer ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten 
           anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen 
           Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen, deutschen 
           Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien. 
 
 
           Herr Dr. Ulf Lange soll als Aufsichtsratsvorsitzender 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
           Die Anforderungen an den unabhängigen Finanzexperten im Sinne 
           von § 100 Abs. 5 AktG werden jedenfalls von Herrn Wolfgang 
           Breuer erfüllt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM 
           Fertigbautechnik Holding AG mit Sitz in München 
           (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a 
           ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) 
 
 
           Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 UmwG kann im 
           Zusammenhang mit der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft 
           zur Aufnahme auf eine andere Aktiengesellschaft (§§ 2 Nr. 1, 
           60 ff. UmwG) ein Verfahren zum Ausschluss der 
           Minderheitsaktionäre nach den §§ 327a bis 327f AktG (sog. 
           verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchgeführt werden, 
           wenn der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionär) 
           mindestens 90 % des Grundkapitals der übertragenden 
           Aktiengesellschaft gehören und die Hauptversammlung der 
           übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten 
           nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der 
           Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen 
           angemessene Barabfindung beschließt. 
 
 
           Das Grundkapital der BIEN-ZENKER AG mit Sitz in Schlüchtern, 
           eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter 
           HRB 90591 (auch 'BZ AG'), beträgt EUR 7.380.000,00 und ist 
           eingeteilt in 2.460.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
           mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 3,00 
           ('BZ-Aktien'). Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit 
           Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des 
           Amtsgerichts München unter HRB 206561 (im Folgenden auch als 
           'Hauptaktionärin' bezeichnet), hält unmittelbar 2.177.884 
           BZ-Aktien. Die BZ AG hält 40.138 eigene Aktien. Damit gehören 
           der Hauptaktionärin BZ-Aktien im Umfang von 88,53 % des 
           Grundkapitals und der Stimmrechte und rund 90,0003 % des gemäß 
           § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG um die eigenen Aktien reduzierten 
           effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der BZ AG 
           (Grundkapital abzüglich eigene Aktien der BZ AG). Die ADCURAM 
           Fertigbautechnik Holding AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne 
           von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. 
 
 
           Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beabsichtigt, von der 
           Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Gebrauch 
           zu machen. Zu diesem Zweck hat sie mit Schreiben vom 4. 
           Dezember 2013, das der BZ AG am 5. Dezember 2013 zuging, dem 
           Vorstand der BZ AG die Absicht einer Verschmelzung der BZ AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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