
BIEN-ZENKER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.04.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- BIEN-ZENKER AG Schlüchtern - WKN 522 810/ISIN DE 000 522 810 0 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 am Freitag, dem 23. Mai 2014, 10:00 Uhr. Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 23. Mai 2014, 10:00 Uhr im Portalhaus, Halle 11, in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main - Zufahrt über die Straße der Nationen - ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BIEN-ZENKER AG zum 31. Dezember 2013 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der BIEN-ZENKER AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.bien-zenker.de/investor-relations zugänglich und liegen seit diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Sie werden ferner auch in der Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 10. April 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe EUR von 3.471.067,84 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie somit insgesamt EUR 1.935.889,60 ausgeschüttet, und der Restbetrag des Bilanzgewinns EUR 2013 in Höhe von 1.535.178,24 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin - Niederlassung München, Ganghoferstr. 29, 80339 München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Turnusgemäß stehen die Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat der BIEN-ZENKER AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, und zwar aus zwei Anteilseignervertretern und einem Arbeitnehmervertreter. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für die gesetzlich zulässige Höchstdauer als Anteilseignervertreter zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 1. Herrn Dr. Ulf Lange, Braunschweig, Vorstandsmitglied der ADCURAM Group AG 2. Herrn Wolfgang Breuer, Weilheim (Oberbayern), selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Dr. Ulf Lange ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der IMA Klessmann GmbH Holzbearbeitungssysteme, Lübbecke. Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften in Aufsichtsräten anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen, deutschen Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Herr Dr. Ulf Lange ist Gründer, Gesellschafter und Vorstandsmitglied der ADCURAM Group AG, die mittelbar über die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG an der BIEN-ZENKER AG beteiligt ist. Er ist zugleich Mitglied des Vorstands der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG. Zwischen der BIEN-ZENKER AG und der ADCURAM Group AG, Theatinerstr. 7, 80333 München, besteht zudem ein Beratervertrag. Herr Wolfgang Breuer ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen, deutschen Aufsichtsratsämtern vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Herr Dr. Ulf Lange soll als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden. Die Anforderungen an den unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG werden jedenfalls von Herrn Wolfgang Breuer erfüllt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 7. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 UmwG kann im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Aktiengesellschaft (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG) ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach den §§ 327a bis 327f AktG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchgeführt werden, wenn der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionär) mindestens 90 % des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören und die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt. Das Grundkapital der BIEN-ZENKER AG mit Sitz in Schlüchtern, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 90591 (auch 'BZ AG'), beträgt EUR 7.380.000,00 und ist eingeteilt in 2.460.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 3,00 ('BZ-Aktien'). Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206561 (im Folgenden auch als 'Hauptaktionärin' bezeichnet), hält unmittelbar 2.177.884 BZ-Aktien. Die BZ AG hält 40.138 eigene Aktien. Damit gehören der Hauptaktionärin BZ-Aktien im Umfang von 88,53 % des Grundkapitals und der Stimmrechte und rund 90,0003 % des gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG um die eigenen Aktien reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der BZ AG (Grundkapital abzüglich eigene Aktien der BZ AG). Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat sie mit Schreiben vom 4. Dezember 2013, das der BZ AG am 5. Dezember 2013 zuging, dem Vorstand der BZ AG die Absicht einer Verschmelzung der BZ AG
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April 15, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)
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