Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 10.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
34 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in 26123 Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
 
   mit Sitz in Oldenburg (Oldb) 
 
   - Wertpapierkennnummer 808 600 - 
   ISIN DE0008086000 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Oldenburgische Landesbank AG 
 
   ein, die am 
 
   Mittwoch, 28. Mai 2014, um 10:00 Uhr, 
   in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen, 
   Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der 
           Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den 
           Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 und § 
           289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter 
           www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden 
           zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe 
           von 4.723.119,28 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
   *    Ausschüttung einer Dividende von 0,10 EUR auf jede             EUR 
        der 23.257.143 Stückaktien                            2.325.714,30 
 
   *    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen                     EUR 
                                                              2.397.404,98 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz sind den 
           Aufsichtsratsausschüssen eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben 
           übertragen worden. Um der erhöhten Verantwortung und 
           Arbeitsbelastung der Ausschussmitglieder Rechnung zu tragen, 
           soll die jährliche Vergütung der Mitglieder des Präsidial- und 
           Vergütungskontrollausschusses um 2.500 Euro von 12.500 Euro 
           auf 15.000 Euro angehoben und eine Vergütung für die 
           Mitglieder des Nominierungsausschusses in Höhe von 7.500 Euro 
           pro Jahr eingeführt werden. Der jeweilige Vorsitzende dieser 
           Ausschüsse soll das Doppelte erhalten. Die Vergütung für die 
           Mitglieder des Risiko- und Prüfungsausschusses bleibt 
           unverändert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a.    § 13 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
         '(2)  Jedes Mitglied des Präsidial- und 
               Vergütungskontroll-, des Risiko- sowie des 
               Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche 
               Vergütung in Höhe von 15.000 Euro. Jedes Mitglied des 
               Nominierungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche 
               Vergütung in Höhe von 7.500 Euro. Der jeweilige 
               Vorsitzende dieser Ausschüsse erhält das Doppelte.' 
 
 
 
       b.    Die Neuregelung von § 13 Absatz 2 der Satzung 
             gemäß lit. a. dieses Tagesordnungspunktes findet erstmals 
             für das am 1. Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. 
 
 
 
   Die aktuell gültige Fassung der Satzung ist im Internet unter 
   www.olb.de/hauptversammlung zugänglich und wird auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           bereits bestehender Unternehmensverträge 
 
 
           Zwischen der Oldenburgische Landesbank AG und den nachfolgend 
           aufgeführten Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer 
           GmbH bestehen folgende Unternehmensverträge: 
 
 
       a)    Ergebnisabführungsvertrag vom 18. Februar 1993 
             mit der OLB - Immobiliendienst - GmbH, Oldenburg (Oldb), 
             eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg 
             unter HRB 2557; 
 
 
       b)    Ergebnisabführungsvertrag vom 18. Februar 1993 
             mit der OLB-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
             Oldenburg (Oldb), eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 311 (vormals firmierend 
             unter 'OLB-Versicherungsdienst Gesellschaft mit beschränkter 
             Haftung'). 
 
 
 
           Eine gesetzliche Änderung hat eine Anpassung der vorgenannten 
           Ergebnisabführungsverträge notwendig gemacht. Nach dem am 26. 
           Februar 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und 
           Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen 
           Reisekostenrechts müssen Ergebnisabführungsverträge mit 
           Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH zur Anerkennung der 
           steuerlichen Organschaft nun einen sogenannten 'dynamischen 
           Verweis' auf § 302 AktG vorsehen. Mit den 
           Änderungsvereinbarungen wird dieser neuen Anforderung 
           nachgekommen. Die bestehende Regelung zur Verlustübernahme 
           gemäß § 302 AktG wird um den dynamischen Verweis 'in seiner 
           jeweils gültigen Fassung' ergänzt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Änderungsvereinbarungen zuzustimmen: 
 
 
       a)    Änderungsvereinbarung vom 01.04.2014 zum 
             Ergebnisabführungsvertrag mit der OLB - Immobiliendienst - 
             GmbH, Oldenburg (Oldb), und 
 
 
       b)    Änderungsvereinbarung vom 21.03.2014 zum 
             Ergebnisabführungsvertrag mit der OLB-Service Gesellschaft 
             mit beschränkter Haftung, Oldenburg (Oldb). 
 
 
 
           Die Änderungsvereinbarungen haben jeweils folgenden Inhalt: 
 
 
       *     Die bestehende Verlustübernahmepflicht der 
             Oldenburgische Landesbank AG in den 
             Ergebnisabführungsverträgen wird dahingehend ergänzt, dass 
             die Oldenburgische Landesbank AG entsprechend den 
             Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
             Fassung verpflichtet ist, den während der Vertragsdauer bei 
             der Tochtergesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag 
             auszugleichen. 
 
 
       *     Der weitere Inhalt der Ergebnisabführungsverträge 
             bleibt unverändert. 
 
 
 
           Die Änderungsvereinbarungen werden mit Zustimmung der 
           Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG und der 
           anschließenden Eintragung in das Handelsregister der jeweils 
           beteiligten Tochtergesellschaft wirksam. Die Oldenburgische 
           Landesbank AG ist alleinige Gesellschafterin der vorstehend 
           bezeichneten Tochtergesellschaften. Eine Prüfung der 
           Änderungsvereinbarungen durch einen Vertragsprüfer ist demnach 
           gemäß § 293b Abs. 1 AktG entbehrlich. 
 
 
           Folgende Unterlagen sind im Internet unter 
           www.olb.de/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen: 
 
 
       *     Ursprüngliche Ergebnisabführungsverträge; 
 
 
       *     Änderungsvereinbarungen zu den 
             Ergebnisabführungsverträgen; 
 
 
       *     Gemeinsame Berichte des Vorstands der 
             Oldenburgische Landesbank AG sowie der Geschäftsführung der 
             jeweils betroffenen Tochtergesellschaft; 
 
 
       *     Jahresabschlüsse und Lageberichte, soweit 
             erforderlich, der Oldenburgische Landesbank AG sowie der 
             jeweils betroffenen Tochtergesellschaft für die letzten drei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.