ALNO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.04.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ALNO Aktiengesellschaft Pfullendorf WKN 778 840 ISIN DE0007788408 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 der ALNO Aktiengesellschaft Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 28. Mai 2014, um 10 Uhr (MESZ), am Sitz der ALNO AG, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALNO AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die ALNO AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs Diese Unterlagen sind über die Internetadresse http://www.alno.ag/hauptversammlung zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals 2013 Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juni 2013 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 25. Juni 2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen 'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 35.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 35.047.489,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Zur Bedienung der Schuldverschreibungen wurde das Bedingte Kapital 2013 geschaffen, das zur Ausgabe von bis zu 35.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft berechtigt. Von der vorgenannten Ermächtigung vom 26. Juni 2013 wurde im März 2014 durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 14.000.000,00 ('Wandelschuldverschreibung 2014') Gebrauch gemacht. Angesichts des in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungspreises in Höhe von EUR 2,00 je Aktie, muss das Bedingte Kapital 2013 zur Absicherung der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 bzw. der Ermächtigung vom 26. Juni 2013 zu einem Betrag von EUR 7.000.000,00 (entspricht 7.000.000 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie) vorgehalten werden. Unter Tagesordnungspunkt 7 wird die Hauptversammlung über die Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 7.009.496 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Beschluss fassen. Die zur Erfüllung der Aktienoptionsrechte notwendigen bis zu 7.009.496 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sollen durch ein noch zu schaffendes Bedingtes Kapital 2014 gewährt werden. Zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2014 ist es notwendig, das bestehende Bedingte Kapital 2013 um EUR 7.009.496,00 auf den Betrag von EUR 28.037.993,00 zu reduzieren. Die Reduzierung des Bedingten Kapitals 2013 ist erforderlich, da der Nennbetrag der bedingten Kapitalia die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung vorhanden ist, nicht übersteigen darf. Auch nach der Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 sind die Bezugsrechte der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 vollständig abgesichert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 1. Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 Das bestehende Bedingte Kapital 2013 in Höhe von EUR 35.047.489,00 (§ 5 Absatz 3.1 der Satzung) wird um EUR 7.009.496,00 auf EUR 28.037.993,00 herabgesetzt. 2. Änderung von § 5 Absatz 3.1 Satz 1 der Satzung § 5 Absatz 3.1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 28.037.993,00 durch Ausgabe von bis zu 28.037.993 Stamm-Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).' Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2013 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 25. Juni 2018 auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von EUR 100.000.000,00 auszugeben, und dazu ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 35.047.489,00 (Bedingtes Kapital 2013) geschaffen. Von der vorgenannten Ermächtigung vom 26. Juni 2013 wurde im März 2014 durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 14.000.000,00 ('Wandelschuldverschreibung 2014') Gebrauch gemacht. Die Wandelschuldverschreibung 2014 wurde unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG begeben. Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2013 erteilte Ermächtigung ist daher nicht mehr flexibel nutzbar, da die Möglichkeit für einen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ausgeschöpft ist. Vor diesem Hintergrund soll eine neue Ermächtigung geschaffen werden. Angesichts des in den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2014 festgelegten Wandlungspreises in Höhe von EUR 2,00 je Aktie und des Umstands, dass die Ermächtigung vom 26. Juni 2013 aufgehoben werden soll und somit keine weiteren Bezugsrechte mehr ausgegeben werden können, muss das Bedingte Kapital 2013 zur Absicherung der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 bzw. der Ermächtigung vom 26. Juni 2013 lediglich zu einem Betrag von EUR 7.000.000,00 (entspricht 7.000.000 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie) vorgehalten werden. Der damit noch bestehende Rahmen für das Bedingte Kapital 2013 soll - unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 auf einen Betrag von EUR 28.037.993,00 gemäß Tagesordnungspunkt 5 - für einen Betrag von EUR 21.000.000,00 für weitere Umtausch- und Bezugsrechte geöffnet werden, die aufgrund der nachfolgend vorgeschlagenen Ermächtigung bis zum 27. Mai 2019 ausgegeben werden können. Dementsprechend soll der von der Hauptversammlung am 26. Juni 2013 unter Tagesordnungspunkt 6 Ziffern 3 und 4 gefasste Beschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2013 - unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 gemäß Tagesordnungspunkt 5 - dahingehend neu gefasst werden, dass das Bedingte Kapital 2013 auch für die Absicherung der Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zur Verfügung steht, die auf der Grundlage der hier unter
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April 16, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)