ALNO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.04.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ALNO Aktiengesellschaft
Pfullendorf
WKN 778 840
ISIN DE0007788408
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
der ALNO Aktiengesellschaft
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch,
dem 28. Mai 2014, um 10 Uhr (MESZ), am Sitz der ALNO AG,
Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALNO AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts
für die ALNO AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs
Diese Unterlagen sind über die Internetadresse
http://www.alno.ag/hauptversammlung zugänglich und liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1
deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses
vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals 2013
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juni 2013 wurde der Vorstand
ermächtigt, bis zum 25. Juni 2018 einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
(zusammen 'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den
Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw.
Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf
insgesamt bis zu 35.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 35.047.489,00
nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen
zu gewähren. Zur Bedienung der Schuldverschreibungen wurde das
Bedingte Kapital 2013 geschaffen, das zur Ausgabe von bis zu
35.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft berechtigt.
Von der vorgenannten Ermächtigung vom 26. Juni 2013 wurde im März 2014
durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 14.000.000,00 ('Wandelschuldverschreibung 2014') Gebrauch gemacht.
Angesichts des in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungspreises
in Höhe von EUR 2,00 je Aktie, muss das Bedingte Kapital 2013 zur
Absicherung der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 bzw. der
Ermächtigung vom 26. Juni 2013 zu einem Betrag von EUR 7.000.000,00
(entspricht 7.000.000 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie) vorgehalten
werden.
Unter Tagesordnungspunkt 7 wird die Hauptversammlung über die
Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 7.009.496 Aktienoptionen an
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte
unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen Beschluss fassen. Die zur Erfüllung der
Aktienoptionsrechte notwendigen bis zu 7.009.496 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft sollen durch ein noch zu
schaffendes Bedingtes Kapital 2014 gewährt werden.
Zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2014 ist es notwendig, das
bestehende Bedingte Kapital 2013 um EUR 7.009.496,00 auf den Betrag
von EUR 28.037.993,00 zu reduzieren. Die Reduzierung des Bedingten
Kapitals 2013 ist erforderlich, da der Nennbetrag der bedingten
Kapitalia die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der
Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung vorhanden ist,
nicht übersteigen darf.
Auch nach der Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 sind die
Bezugsrechte der Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014
vollständig abgesichert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1. Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013
Das bestehende Bedingte Kapital 2013 in Höhe von EUR
35.047.489,00 (§ 5 Absatz 3.1 der Satzung) wird um EUR
7.009.496,00 auf EUR 28.037.993,00 herabgesetzt.
2. Änderung von § 5 Absatz 3.1 Satz 1 der Satzung
§ 5 Absatz 3.1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 28.037.993,00 durch
Ausgabe von bis zu 28.037.993 Stamm-Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2013).'
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden und die
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie über die Änderung des bestehenden Bedingten
Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2013 hat den
Vorstand ermächtigt, bis zum 25. Juni 2018 auf den Inhaber und/oder
auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen,
Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen
dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von EUR 100.000.000,00
auszugeben, und dazu ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR
35.047.489,00 (Bedingtes Kapital 2013) geschaffen.
Von der vorgenannten Ermächtigung vom 26. Juni 2013 wurde im März 2014
durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 14.000.000,00 ('Wandelschuldverschreibung 2014') Gebrauch gemacht.
Die Wandelschuldverschreibung 2014 wurde unter vereinfachtem
Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz
3 Satz 4 AktG begeben. Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2013
erteilte Ermächtigung ist daher nicht mehr flexibel nutzbar, da die
Möglichkeit für einen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss
ausgeschöpft ist. Vor diesem Hintergrund soll eine neue Ermächtigung
geschaffen werden.
Angesichts des in den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung
2014 festgelegten Wandlungspreises in Höhe von EUR 2,00 je Aktie und
des Umstands, dass die Ermächtigung vom 26. Juni 2013 aufgehoben
werden soll und somit keine weiteren Bezugsrechte mehr ausgegeben
werden können, muss das Bedingte Kapital 2013 zur Absicherung der
Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2014 bzw. der Ermächtigung vom
26. Juni 2013 lediglich zu einem Betrag von EUR 7.000.000,00
(entspricht 7.000.000 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie) vorgehalten
werden.
Der damit noch bestehende Rahmen für das Bedingte Kapital 2013 soll -
unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Bedingten Kapitals 2013 auf einen Betrag von EUR 28.037.993,00 gemäß
Tagesordnungspunkt 5 - für einen Betrag von EUR 21.000.000,00 für
weitere Umtausch- und Bezugsrechte geöffnet werden, die aufgrund der
nachfolgend vorgeschlagenen Ermächtigung bis zum 27. Mai 2019
ausgegeben werden können. Dementsprechend soll der von der
Hauptversammlung am 26. Juni 2013 unter Tagesordnungspunkt 6 Ziffern 3
und 4 gefasste Beschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals
2013 - unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die
Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2013 gemäß Tagesordnungspunkt 5 -
dahingehend neu gefasst werden, dass das Bedingte Kapital 2013 auch
für die Absicherung der Inhaber von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
zur Verfügung steht, die auf der Grundlage der hier unter
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