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(1)

DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SolarWorld Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SolarWorld AG 
 
   Bonn 
 
   WKN A1YCMM/ISIN DE000A1YCMM2 
   WKN A1YDED/ISIN DE000A1YDED6 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
   wir laden Sie ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG, 
   die am Freitag, 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr 
   im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal, 
   Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2012 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31.12.2012 nebst Konzernlagebericht 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.solarworld.de/hv2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Gesellschaft, SolarWorld AG, Martin-Luther-King-Str. 24, 
           53175 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2013 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31.12.2013 nebst Konzernlagebericht 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.solarworld.de/hv2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Gesellschaft, SolarWorld AG, Martin-Luther-King-Str. 24, 
           53175 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung von neuem 
           genehmigten Kapital sowie über eine entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf 
           Marktgegebenheiten einzuräumen, soll der Vorstand ermächtigt 
           werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe 
           von neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien zu 
           erhöhen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in 
             der Zeit bis zum 30. Mai 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 
             EUR 7.448.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder 
             Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu 
             erhöhen. 
 
 
             Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich 
             ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 
             erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
             Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals 
             nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des 
             Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
             Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab 
             dem 30. Mai 2014 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung 
             eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben 
             werden. 
 
 
             Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen 
             gegen Sacheinlagen auszuschließen. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
             Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und 
             Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der 
             Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. 
 
 
       b)    Die Satzung wird um einen neuen § 4 Abs. 4 mit 
             folgendem Wortlaut ergänzt: 
 
 
             '(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der 
             Zeit bis zum 30. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.448.000,00 
             durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender 
             Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. 
 
 
             Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich 
             ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 
             erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
             Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals 
             nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des 
             Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
             Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab 
             dem 30. Mai 2014 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung 
             eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben 
             werden. 
 
 
             Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen 
             gegen Sacheinlagen auszuschließen. 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
             Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und 
             Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der 
             Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.' 
 
 
 
           Bericht des Vorstands der SolarWorld AG an die 
           Hauptversammlung gem. §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 
           AktG zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der 
           SolarWorld AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die 
           Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von insgesamt EUR 
           7.448.000,00 vor. Es soll für Bar- und/oder 
           Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen. 
 
 
           Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf 
           Marktgegebenheiten einzuräumen, soll der Vorstand ermächtigt 

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April 17, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)

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