SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SolarWorld AG
Bonn
WKN A1YCMM/ISIN DE000A1YCMM2
WKN A1YDED/ISIN DE000A1YDED6
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG,
die am Freitag, 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr
im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2012 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2012 nebst Konzernlagebericht
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.solarworld.de/hv2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, SolarWorld AG, Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2013 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2013 nebst Konzernlagebericht
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.solarworld.de/hv2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, SolarWorld AG, Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Schaffung von neuem
genehmigten Kapital sowie über eine entsprechende
Satzungsänderung
Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf
Marktgegebenheiten einzuräumen, soll der Vorstand ermächtigt
werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe
von neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien zu
erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in
der Zeit bis zum 30. Mai 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt
EUR 7.448.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder
Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu
erhöhen.
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter
Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab
dem 30. Mai 2014 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung
eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben
werden.
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
gegen Sacheinlagen auszuschließen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
b) Die Satzung wird um einen neuen § 4 Abs. 4 mit
folgendem Wortlaut ergänzt:
'(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der
Zeit bis zum 30. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.448.000,00
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter
Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab
dem 30. Mai 2014 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung
eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben
werden.
Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
gegen Sacheinlagen auszuschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und
Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.'
Bericht des Vorstands der SolarWorld AG an die
Hauptversammlung gem. §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2
AktG zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der
SolarWorld AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von insgesamt EUR
7.448.000,00 vor. Es soll für Bar- und/oder
Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen.
Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf
Marktgegebenheiten einzuräumen, soll der Vorstand ermächtigt
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April 17, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)
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