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DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2014 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Klassik Radio AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Klassik Radio AG 
 
   Augsburg 
 
   WKN: 785747 
   ISIN: DE0007857476 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Klassik Radio AG, Augsburg 
   Montag, den 26. Mai 2014 
   Hotel Dorint, Augsburg 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein 
 
   zu der am 26. Mai 2014 um 11.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, 
   Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Klassik Radio AG zum 30. September 2013 und des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 
           2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG 
           und den Konzern zum 30. September 2013 und des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des 
           Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 
           315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012/13 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der im Jahresabschluss der Klassik Radio AG für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von Euro 325.991,31 ausgewiesene 
   Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG 
   für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, des 
   gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 
   31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. 
   Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2013'). 
 
   6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des 
   Rumpfgeschäftsjahrs 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   Klassik Radio-AG für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 in Höhe 
   von Euro 826.528,71 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie für           EUR 
   das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013                    579.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                         EUR 
                                                              247.528,71 
 
   7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   9. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung 
   des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Der 
   unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten; 
   insbesondere lässt er die Verpflichtungen des Aufsichtsrats nach § 87 
   AktG unberührt. 
 
   Die Beschlussfassung unter diesen Tagesordnungspunkt bezieht sich auf 
   das geltende Vergütungssystem für den Vorstand, wie es im 
   Vergütungsbericht, der Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Geschäftsberichte ist, dargestellt ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende System zur 
   Vergütung des Vorstands zu billigen. 
 
   10. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die RöverBrönner Susat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg wird zur Prüfung des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2014 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   des Geschäftsjahres 2014, sofern dieser einer solchen prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 
 
   Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 
   (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
   Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
   achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
   rechtzeitig angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: 
 
   Klassik Radio AG 
   c/o GFEI IR Services 
   Am Hauptbahnhof 6 
   60329 Frankfurt 
   Telefax: 0 69 743 037 22 
   E-Mail: hv@gfei.de 
 
   spätestens bis zum Ablauf des 19. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft einzugehen. 
 
   Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen 
   innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der 
   Hauptversammlung, also vom 22. Mai 2014 bis einschließlich 26. Mai 
   2014, nicht statt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet 
   sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In 
   diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht 
   erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
     *     Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b 
           BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht 
           und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann 
           auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur 
           Hauptversammlung erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren 
           Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse: 
 
 
           Klassik Radio AG 
           c/o GFEI IR Services 
           Am Hauptbahnhof 6 
           60329 Frankfurt 
           Telefax: 0 69 743 037 22 
           E-Mail: hv@gfei.de 
 
 
     *     Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 
           10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person 
           oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches 
           Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 
           AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das 
           Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung 
           ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die 
           zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
           möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen 
           können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung 
           vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die 
           Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
 
     *     Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen 
           enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte 
           enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in 
           Textform gefasste Art erfolgen. 
 
 
     *     Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
           ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, 
           eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
 
   Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese 
   Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer 
   Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 

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April 17, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)

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