Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2014 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg Montag, den 26. Mai 2014 Hotel Dorint, Augsburg Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 26. Mai 2014 um 11.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 30. September 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 30. September 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/13 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der im Jahresabschluss der Klassik Radio AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von Euro 325.991,31 ausgewiesene Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2013'). 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Rumpfgeschäftsjahrs 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klassik Radio-AG für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 826.528,71 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie für EUR das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 579.000,00 Vortrag auf neue Rechnung EUR 247.528,71 7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 9. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Der unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten; insbesondere lässt er die Verpflichtungen des Aufsichtsrats nach § 87 AktG unberührt. Die Beschlussfassung unter diesen Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das geltende Vergütungssystem für den Vorstand, wie es im Vergütungsbericht, der Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Geschäftsberichte ist, dargestellt ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende System zur Vergütung des Vorstands zu billigen. 10. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die RöverBrönner Susat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: Klassik Radio AG c/o GFEI IR Services Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Telefax: 0 69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de spätestens bis zum Ablauf des 19. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung, also vom 22. Mai 2014 bis einschließlich 26. Mai 2014, nicht statt. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: * Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse: Klassik Radio AG c/o GFEI IR Services Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Telefax: 0 69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de * Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. * Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen. * Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
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April 17, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)