Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:18
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Klassik Radio AG
Augsburg
WKN: 785747
ISIN: DE0007857476
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Klassik Radio AG, Augsburg
Montag, den 26. Mai 2014
Hotel Dorint, Augsburg
Wir laden unsere Aktionäre ein
zu der am 26. Mai 2014 um 11.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint,
Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Klassik Radio AG zum 30. September 2013 und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September
2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG
und den Konzern zum 30. September 2013 und des Berichts des
Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des
Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, §
315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/13
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der im Jahresabschluss der Klassik Radio AG für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von Euro 325.991,31 ausgewiesene
Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013
und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, des
gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum
31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des
Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.
Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2013').
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Rumpfgeschäftsjahrs 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
Klassik Radio-AG für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 in Höhe
von Euro 826.528,71 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie für EUR
das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 579.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR
247.528,71
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Rumpfgeschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Der
unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten;
insbesondere lässt er die Verpflichtungen des Aufsichtsrats nach § 87
AktG unberührt.
Die Beschlussfassung unter diesen Tagesordnungspunkt bezieht sich auf
das geltende Vergütungssystem für den Vorstand, wie es im
Vergütungsbericht, der Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1
genannten Geschäftsberichte ist, dargestellt ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende System zur
Vergütung des Vorstands zu billigen.
10. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die RöverBrönner Susat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg wird zur Prüfung des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2014 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
des Geschäftsjahres 2014, sofern dieser einer solchen prüferischen
Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000
(vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am
Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse:
Klassik Radio AG
c/o GFEI IR Services
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: 0 69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
spätestens bis zum Ablauf des 19. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der
Gesellschaft einzugehen.
Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen
innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der
Hauptversammlung, also vom 22. Mai 2014 bis einschließlich 26. Mai
2014, nicht statt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet
sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In
diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht
erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht
und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur
Hauptversammlung erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren
Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
Klassik Radio AG
c/o GFEI IR Services
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: 0 69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
* Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs.
10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person
oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches
Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135
AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das
Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung
ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die
zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen
können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung
vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
* Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen
enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte
enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in
Textform gefasste Art erfolgen.
* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt,
eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese
Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer
Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
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April 17, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)
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