Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2014 15:19 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012 WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 10:00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41, eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. (*) Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 47.396.160,10 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,40 auf EUR insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte 28.056.000,00 Stückaktien, insgesamt Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 19.340.160,10 Bilanzgewinn EUR 47.396.160,10 Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 28.056.000,00. Die Dividende ist am 28. Mai 2014 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. 5. Nachwahlen zum Aufsichtsrat 5.1. Nachwahl für Herrn Dr. Eberhard Kollmar Das von der Hauptversammlung am 28. Mai 2010 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Eberhard Kollmar hat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2014 sein Mandat niedergelegt. Es bedarf deshalb der Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats für den Rest der Amtsdauer von Herrn Dr. Kollmar. Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden 'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft die vier Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und die zwei Arbeitnehmervertreter - wie in der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Anteilseignervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen: Herr Ralph Wacker, Bauingenieur und geschäftsführender Gesellschafter der wacker+mattner GmbH in München, wohnhaft in München. Das neue Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer von Herrn Dr. Eberhard Kollmar in den Aufsichtsrat gewählt, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre gerechnet seit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2010. Herr Ralph Wacker ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Herrn Ralph Wacker zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung offengelegt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 5.2. Nachwahl für Herrn Dr. Matthias Bruse Mit Schreiben vom 14. März 2014 haben die Aktionäre Vicky Schlagböhmer, Christiane Wacker und Georg Wacker beantragt, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 27. Mai 2014 zu setzen: 'Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 14 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden 'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die vier Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und die zwei Arbeitnehmervertreter - wie in der
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April 17, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)