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DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Wacker Neuson SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Wacker Neuson SE 
 
   München 
 
   ISIN: DE000WACK012 
   WKN: WACK01 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Dienstag, dem 27. Mai 2014, 
 
   um 10:00 Uhr 
 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 
   33, 80636 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, 
   Preußenstraße 41, eingeladen. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013 einschließlich des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem 
           zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG: 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
           AktG(*) am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des 
           Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 
           Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
           Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem 
           Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
           Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben 
           sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das 
           Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich 
           zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in 
           der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. 
 
 
   (*)    Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
          Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der 
          Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
          das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
          SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften 
          der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 
           47.396.160,10 wird wie folgt verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,40 auf              EUR 
   insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte          28.056.000,00 
   Stückaktien, insgesamt 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                               EUR 
                                                       19.340.160,10 
 
   Bilanzgewinn                                                  EUR 
                                                       47.396.160,10 
 
 
           Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt 
           auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 
           70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 28.056.000,00. 
 
 
           Die Dividende ist am 28. Mai 2014 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 
           2013 Entlastung erteilt. 
 
 
     5.    Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
       5.1.  Nachwahl für Herrn Dr. Eberhard Kollmar 
 
 
             Das von der Hauptversammlung am 28. Mai 2010 gewählte 
             Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Eberhard Kollmar hat mit 
             Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. 
             Mai 2014 sein Mandat niedergelegt. Es bedarf deshalb der 
             Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats für den Rest der 
             Amtsdauer von Herrn Dr. Kollmar. 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß Art. 
             40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
             Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
             Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
             Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung 
             über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson 
             SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden 
             'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz 
             1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs 
             Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner- und 
             zwei Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1 
             Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft die vier 
             Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und 
             die zwei Arbeitnehmervertreter - wie in der 
             Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des 
             SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als 
             Anteilseignervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats zu 
             wählen: 
 
 
             Herr Ralph Wacker, Bauingenieur und geschäftsführender 
             Gesellschafter der wacker+mattner GmbH in München, wohnhaft 
             in München. 
 
 
             Das neue Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab 
             Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Abs. 4 Satz 
             1 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer 
             von Herrn Dr. Eberhard Kollmar in den Aufsichtsrat gewählt, 
             d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, längstens 
             jedoch für sechs Jahre gerechnet seit dem Ablauf der 
             ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2010. 
 
 
             Herr Ralph Wacker ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
             Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von 
             Herrn Ralph Wacker zum Unternehmen, den Organen der 
             Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
             beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 
             des Deutschen Corporate Governance Kodex werden auf der 
             Internetseite der Gesellschaft unter 
             http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung offengelegt. 
 
 
             Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
       5.2.  Nachwahl für Herrn Dr. Matthias Bruse 
 
 
             Mit Schreiben vom 14. März 2014 haben die Aktionäre Vicky 
             Schlagböhmer, Christiane Wacker und Georg Wacker beantragt, 
             folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der 
             Hauptversammlung am 27. Mai 2014 zu setzen: 
 
 
               'Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
               Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß 
               Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
               des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
               Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, 
               § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 14 der Vereinbarung 
               über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson 
               SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden 
               'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 der 
               Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, 
               und zwar aus vier Anteilseigner- und zwei 
               Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1 der 
               Satzung der Gesellschaft die vier Anteilseignervertreter 
               von der Hauptversammlung gewählt und die zwei 
               Arbeitnehmervertreter - wie in der 

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April 17, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

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