Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:19
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wacker Neuson SE
München
ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 27. Mai 2014,
um 10:00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße
33, 80636 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München,
Preußenstraße 41, eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2013 einschließlich des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem
zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
AktG(*) am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1
Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem
Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des
Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben
sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das
Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich
zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen
werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
(*) Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch:
SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften
der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR
47.396.160,10 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,40 auf EUR
insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte 28.056.000,00
Stückaktien, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR
19.340.160,10
Bilanzgewinn EUR
47.396.160,10
Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt
auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR
70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 28.056.000,00.
Die Dividende ist am 28. Mai 2014 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr
2013 Entlastung erteilt.
5. Nachwahlen zum Aufsichtsrat
5.1. Nachwahl für Herrn Dr. Eberhard Kollmar
Das von der Hauptversammlung am 28. Mai 2010 gewählte
Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Eberhard Kollmar hat mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.
Mai 2014 sein Mandat niedergelegt. Es bedarf deshalb der
Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats für den Rest der
Amtsdauer von Herrn Dr. Kollmar.
Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß Art.
40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21
Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson
SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden
'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz
1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs
Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner- und
zwei Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1
Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft die vier
Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und
die zwei Arbeitnehmervertreter - wie in der
Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des
SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als
Anteilseignervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats zu
wählen:
Herr Ralph Wacker, Bauingenieur und geschäftsführender
Gesellschafter der wacker+mattner GmbH in München, wohnhaft
in München.
Das neue Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Abs. 4 Satz
1 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer
von Herrn Dr. Eberhard Kollmar in den Aufsichtsrat gewählt,
d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, längstens
jedoch für sechs Jahre gerechnet seit dem Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2010.
Herr Ralph Wacker ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von
Herrn Ralph Wacker zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6
des Deutschen Corporate Governance Kodex werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung offengelegt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.2. Nachwahl für Herrn Dr. Matthias Bruse
Mit Schreiben vom 14. März 2014 haben die Aktionäre Vicky
Schlagböhmer, Christiane Wacker und Georg Wacker beantragt,
folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung am 27. Mai 2014 zu setzen:
'Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE setzt sich gemäß
Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001
des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz,
§ 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 14 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson
SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden
'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen,
und zwar aus vier Anteilseigner- und zwei
Arbeitnehmervertretern. Dabei werden nach § 8 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft die vier Anteilseignervertreter
von der Hauptversammlung gewählt und die zwei
Arbeitnehmervertreter - wie in der
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