Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.04.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Müller - Die lila Logistik AG Besigheim Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 4. Juni 2014, um 11.00 Uhr ein. Ort: Haus der Wirtschaft König-Karl-Halle Willi-Bleicher-Straße 19 70174 Stuttgart Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, mit den Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013. Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 von EUR 7.019.062,46 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750 1.193.362,50 Stückaktien sind das Gewinnvortrag EUR 5.825.699,96 Bilanzgewinn EUR 7.019.062,46 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 8 Absatz 2 der Satzung der Müller - Die lila Logistik AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik AG besteht gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung (Vertreter der Anteilseigner) und zwei Mitglieder gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (Vertreter der Arbeitnehmer) gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, nachstehende Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: - Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ., Prof. em. an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Bamberg - Prof. Dr. Gerd Wecker, Consultant, München - Christoph Schubert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR, Dortmund - Per Klemm, Geschäftsführender Gesellschafter der Selecta Klemm GmbH & Co. KG, Stuttgart Angabe zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Prof. Peter Klaus - Mitglied des Aufsichtsrats der Grieshaber Logistics Group AG, Bad Säckingen - Mitglied des Beirats der Nagel Logistik Holding GmbH & Co. KG, Versmold Prof. Dr. Gerd Wecker - Aufsichtsratsvorsitzender der Business Gateway AG, Starnberg Christoph Schubert - Mitglied im Verwaltungsrat der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund - Mitglied im Caritasrat, Dortmund Herr Per Klemm - keine 7. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller - Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim (nachfolgend: Tochtergesellschaft), haben am 31. März 2014, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila Logistik AG verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. * Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, entsprechend der Vorschrift des § 301 AktG ihren gesamten, nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Müller - Die lila Logistik AG abzuführen. * Für die Übernahme von Verlusten durch die Müller - Die lila Logistik AG gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. * Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gilt erstmals für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält, jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister. * Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft gekündigt werden. * Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt daneben unberührt. Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende Gesellschafter vorzusehen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft eingetragen worden ist, wirksam. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim, vom 31. März 2014 wird zugestimmt. Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7:
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April 22, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)