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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2014 in Haus der Wirtschaft, Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Müller - Die lila Logistik AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.04.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
 
   Besigheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
   ISIN DE0006214687 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
 
   Mittwoch, 4. Juni 2014, um 11.00 Uhr ein. 
 
        Ort:    Haus der Wirtschaft 
                König-Karl-Halle 
                Willi-Bleicher-Straße 19 
                70174 Stuttgart 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, mit den 
           Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 
           74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 von EUR 7.019.062,46 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer                 EUR 
   Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750    1.193.362,50 
   Stückaktien sind das 
 
   Gewinnvortrag                                                   EUR 
                                                          5.825.699,96 
 
   Bilanzgewinn                                                    EUR 
                                                          7.019.062,46 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly Roelfs AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 endet gemäß § 
           102 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 8 Absatz 2 der Satzung 
           der Müller - Die lila Logistik AG die Amtszeit aller 
           Aufsichtsratsmitglieder. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik AG besteht 
           gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs Mitgliedern, von denen 
           vier Mitglieder durch die Hauptversammlung (Vertreter der 
           Anteilseigner) und zwei Mitglieder gemäß den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes (Vertreter der Arbeitnehmer) 
           gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. für die Zeit vom Ablauf 
           der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2018 entscheidet, nachstehende Vertreter der 
           Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       -     Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ., Prof. 
             em. an der Friedrich-Alexander-Universität 
             Erlangen-Nürnberg, Bamberg 
 
 
       -     Prof. Dr. Gerd Wecker, Consultant, München 
 
 
       -     Christoph Schubert, Steuerberater und 
             Wirtschaftsprüfer bei der Husemann Eickhoff Salmen & Partner 
             GbR, Dortmund 
 
 
       -     Per Klemm, Geschäftsführender Gesellschafter der 
             Selecta Klemm GmbH & Co. KG, Stuttgart 
 
 
 
 
 
           Angabe zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
           AktG: 
 
 
           Prof. Peter Klaus 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der Grieshaber Logistics 
          Group AG, Bad Säckingen 
 
 
          - Mitglied des Beirats der Nagel Logistik Holding 
          GmbH & Co. KG, Versmold 
 
 
 
 
           Prof. Dr. Gerd Wecker 
 
 
          - Aufsichtsratsvorsitzender der Business Gateway AG, 
          Starnberg 
 
 
 
 
           Christoph Schubert 
 
 
          - Mitglied im Verwaltungsrat der Kath. 
          St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund 
 
 
          - Mitglied im Caritasrat, Dortmund 
 
 
 
 
           Herr Per Klemm 
 
 
          - keine 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller - 
           Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila 
           Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim (nachfolgend: 
           Tochtergesellschaft), haben am 31. März 2014, einen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit 
           dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der 
           Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur 
           Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila 
           Logistik AG verpflichtet. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller 
           - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat 
           folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung 
             ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, 
             entsprechend der Vorschrift des § 301 AktG ihren gesamten, 
             nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Müller - Die lila Logistik AG 
             abzuführen. 
 
 
       *     Für die Übernahme von Verlusten durch die Müller 
             - Die lila Logistik AG gelten die Vorschriften des § 302 
             AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. 
 
 
       *     Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             gilt erstmals für das am 31. Dezember 2014 endende 
             Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält, 
             jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister. 
 
 
       *     Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich 
             bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann unter 
             Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines 
             Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft gekündigt werden. 
 
 
       *     Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus 
             wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt 
             daneben unberührt. 
 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin 
           der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder 
           Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende 
           Gesellschafter vorzusehen. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit 
           Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik 
           AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der 
           Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in 
           das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft 
           eingetragen worden ist, wirksam. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
             Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - 
             Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim, vom 31. 
             März 2014 wird zugestimmt. 
 
 
 
 
 
           Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7: 
 
 

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April 22, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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