Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Müller - Die lila Logistik AG
Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, 4. Juni 2014, um 11.00 Uhr ein.
Ort: Haus der Wirtschaft
König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, mit den
Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2013.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4,
74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2013 von EUR 7.019.062,46 wie folgt zu
verwenden:
Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750 1.193.362,50
Stückaktien sind das
Gewinnvortrag EUR
5.825.699,96
Bilanzgewinn EUR
7.019.062,46
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 endet gemäß §
102 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 8 Absatz 2 der Satzung
der Müller - Die lila Logistik AG die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik AG besteht
gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs Mitgliedern, von denen
vier Mitglieder durch die Hauptversammlung (Vertreter der
Anteilseigner) und zwei Mitglieder gemäß den Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes (Vertreter der Arbeitnehmer)
gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit der
Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. für die Zeit vom Ablauf
der Hauptversammlung am 4. Juni 2014 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 entscheidet, nachstehende Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
- Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ., Prof.
em. an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, Bamberg
- Prof. Dr. Gerd Wecker, Consultant, München
- Christoph Schubert, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer bei der Husemann Eickhoff Salmen & Partner
GbR, Dortmund
- Per Klemm, Geschäftsführender Gesellschafter der
Selecta Klemm GmbH & Co. KG, Stuttgart
Angabe zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Prof. Peter Klaus
- Mitglied des Aufsichtsrats der Grieshaber Logistics
Group AG, Bad Säckingen
- Mitglied des Beirats der Nagel Logistik Holding
GmbH & Co. KG, Versmold
Prof. Dr. Gerd Wecker
- Aufsichtsratsvorsitzender der Business Gateway AG,
Starnberg
Christoph Schubert
- Mitglied im Verwaltungsrat der Kath.
St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund
- Mitglied im Caritasrat, Dortmund
Herr Per Klemm
- keine
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller -
Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim
Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila
Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim (nachfolgend:
Tochtergesellschaft), haben am 31. März 2014, einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit
dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der
Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur
Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila
Logistik AG verpflichtet.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller
- Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat
folgenden wesentlichen Inhalt:
* Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung
ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG.
* Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich,
entsprechend der Vorschrift des § 301 AktG ihren gesamten,
nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften
ermittelten Gewinn an die Müller - Die lila Logistik AG
abzuführen.
* Für die Übernahme von Verlusten durch die Müller
- Die lila Logistik AG gelten die Vorschriften des § 302
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
* Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
gilt erstmals für das am 31. Dezember 2014 endende
Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält,
jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister.
* Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich
bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft gekündigt werden.
* Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt
daneben unberührt.
Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin
der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder
Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende
Gesellschafter vorzusehen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit
Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik
AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der
Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in
das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft
eingetragen worden ist, wirksam.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller -
Die lila Logistik Böblingen GmbH, Sitz Besigheim, vom 31.
März 2014 wird zugestimmt.
Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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