DJ DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2014 in Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.04.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- BDI - BioEnergy International AG Grambach, FN 149076 f Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 8. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 20. Mai 2014, um 11.00 Uhr im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2013, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz ('AktG') für das Geschäftsjahr 2013 3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Paragraph 17 1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 29. April 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, auf: - Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013; - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013; - Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2013; - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG für das Geschäftsjahr 2013, - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3-8; - Satzungsgegenüberstellung. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 29. April 2014 außerdem im Internet unter www.bdi-bioenergy.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 9. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Post an die Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail marlene.drexler@bdi-bioenergy.com - wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist - zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich. 3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 15. Mai 2014 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI Post: (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach per +43 316 4009-110 Telefa- x: per marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung E-Mail beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. oder per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177 SWIFT: im Text angeben). 3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A02177, - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 19. Mai 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI Post: (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach per +43 316 4009-110 Telefa- x: per marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Vollmacht in E-Mail- Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen : ist. oder per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177
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April 22, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
SWIFT: im Text angeben). Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Als besonderer Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der Vertretung durch Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA vom Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Zu diesem Zweck ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA unter Tel.: +43 (0) 664 812 10 58, Fax: +43 (0) 1 876 3343 39 oder E-Mail b.schwarzer@chello.at. 5. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.800.000,- und ist eingeteilt in 3.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, aus denen ihr Rechte zustehen könnten. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.800.000. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr. Grambach, im April 2014 Der Vorstand 22.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BDI - BioEnergy International AG Parkring 18 8074 Grambach/Graz Österreich E-Mail: marlene.drexler@bdi-bioenergy.com Internet: http://www.bdi-bioenergy.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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