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DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: -2-

DJ DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2014 in Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BDI - BioEnergy International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   BDI - BioEnergy International AG 
 
   Grambach, FN 149076 f 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
   8. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, den 20. Mai 2014, um 11.00 Uhr 
 
   im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16. 
 
 
 
   Tagesordnung 
 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt 
           Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 
           2013, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96 
           Aktiengesetz ('AktG') für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Verwendung des im 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinnes 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung 
           an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im 
           Paragraph 17 
 
 
 
   1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
   Folgende Unterlagen liegen ab 29. April 2014 zur Einsicht der 
   Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8074 
   Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, auf: 
 
     -     Jahresabschluss samt Lagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2013; 
 
 
     -     Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2013; 
 
 
     -     Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 
           2013; 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG 
           für das Geschäftsjahr 2013, 
 
 
     -     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 
           3-8; 
 
 
     -     Satzungsgegenüberstellung. 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 
   Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und 
   die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind 
   ab 29. April 2014 außerdem im Internet unter www.bdi-bioenergy.com 
   zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
 
   2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
   die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 
   2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach, 
   Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax 
   unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
   10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die 
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 
   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
   auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
   Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
   spätestens am 9. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Post an die 
   Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene 
   Drexler, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail 
   marlene.drexler@bdi-bioenergy.com - wobei das Verlangen in Textform, 
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist - zugeht. Für den 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes 
   ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, 
   die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
   sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
   verwiesen. 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
   §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich. 
 
 
   3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
   Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
   dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2014 (Nachweisstichtag). 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
   diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
   3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine 
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft 
   spätestens am 15. Mai 2014 unter einer der nachgenannten Adressen 
   zugehen muss: 
 
   per        BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI 
   Post:      (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach 
 
   per        +43 316 4009-110 
   Telefa- 
   x: 
 
   per        marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung 
   E-Mail     beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
 
   oder 
 
   per        GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177 
   SWIFT:     im Text angeben). 
 
   3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
   enthalten: 
 
     -     Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
           Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
           gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code), 
 
 
     -     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
           Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
           und Registernummer bei juristischen Personen, 
 
 
     -     Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
           Aktionärs, ISIN AT0000A02177, 
 
 
     -     Depotnummer, anderenfalls eine sonstige 
           Bezeichnung, 
 
 
     -     Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die 
           Depotbestätigung bezieht. 
 
 
   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2014 beziehen. 
 
   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
   Sprache entgegengenommen. 
 
   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
 
   4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
 
   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
   ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
   Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
   der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
   einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch 
   mehrere Personen bevollmächtigt werden. 
 
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 19. Mai 
   2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen 
   zugehen: 
 
   per        BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI 
   Post:      (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach 
 
   per        +43 316 4009-110 
   Telefa- 
   x: 
 
   per        marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Vollmacht in 
   E-Mail-    Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen 
   :          ist. 
 
   oder 
 
   per        GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

SWIFT:     im Text angeben). 
 
   Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: 
 
        persönlich:    bei Registrierung zur Hauptversammlung 
                       am Versammlungsort 
 
   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht 
   werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com abrufbar. 
 
   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
   erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die 
   Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
   Als besonderer Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit 
   der Vertretung durch Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA vom 
   Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zur 
   Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Frau Dr. 
   Brigitta Schwarzer, MBA, das Stimmrecht in der Hauptversammlung 
   ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom 
   jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten ausüben. Zu diesem Zweck ist auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com ein 
   spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die 
   Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta 
   Schwarzer, MBA unter Tel.: +43 (0) 664 812 10 58, Fax: +43 (0) 1 876 
   3343 39 oder E-Mail b.schwarzer@chello.at. 
 
 
   5. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.800.000,- und ist eingeteilt in 
   3.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien, aus denen ihr Rechte zustehen könnten. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
   demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   3.800.000. 
 
   Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
   werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
   Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter 
   unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen 
   Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
   auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr. 
 
   Grambach, im April 2014 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
22.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BDI - BioEnergy International AG 
              Parkring 18 
              8074 Grambach/Graz 
              Österreich 
E-Mail:       marlene.drexler@bdi-bioenergy.com 
Internet:     http://www.bdi-bioenergy.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 22, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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